Frauen an Pinwand

BETRIEBSRÄTE, JAV, SBV, MAV: 2022 WIRD DAS JAHR DER WAHLEN

Gleiches Recht für alle? Da gibt es Ausnahmen. Einzelne Beschäftigtengruppen (junge Arbeitnehmer*innen, Schwerbehinderte) etwa genießen zu Recht besonderen Schutz und haben eine gesonderte Interessenvertretung. In anderen Fällen unterscheiden sich die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung abhängig davon, wo und bei wem sie beschäftigt sind. Für alle, die gern über den Tellerrand schauen, haben wir die für 2022 geplanten Wahlen von Interessenvertretungen einmal zusammengestellt.

Hier unser kleiner Wahlkalender 2022 für Interessenvertretungen:

  • 1. März bis 31. Mai 2022: Betriebsratswahlen

Gut 3,5 Millionen Beschäftigte im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wählen ihre Vertretung. Die Vorbereitungen laufen in den meisten Berieben auf Hochtouren. Wir bieten dazu Wahlvorstandsschulungen in Kooperation mit der IG Metall, in Kooperation mit ver.di und in Kooperation mit der IG BAU an.

  • 1. März bis 31. Mai 2022: Wahl der Mitarbeitervertretung (MAV)

Die MAV vertritt die Interessen der Beschäftigten in der evangelischen und der katholischen Kirche – auf je unterschiedlicher rechtlicher Grundlage. In der evangelischen und der katholischen Kirche wird die betriebliche Mitbestimmung durch die kircheneigenen Bestimmungen "Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)"  für die Katholische Kirche und "Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)" für die Evangelische Kirche geregelt. 2022 sind die Beschäftigten der Evangelischen Kirche zur Wahl ihrer Interessenvertretung aufgerufen. Wir sichern die korrekte Durchführung der Wahlen mit unseren Wahlvorstandsschulungen für die MAV.  

  • 1. Oktober bis 30. November 2022: Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen im gewerblichen Bereich

Gewählt wird also auch hier im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes. Wir bieten dazu Wahlvorstandsschulungen in Kooperation mit der IG Metall, in Kooperation mit ver.di und in Kooperation mit der IG BAU an.

Die jugendlichen Beschäftigten und die Auszubildenden im Öffentlichen Dienst des Landes NRW (Geltungsbereich des LPVG NW) haben in diesem Jahr bereits gewählt und sind erst wieder 2023 dran. Die jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden im Öffentlichen Dienst des Bundes (Geltungsbereich des BPersVG) dagegen wählen turnusmäßig in geraden Kalenderjahren zwischen März und Mai.

  • 01. Oktober bis 30. November 2022: Wahlen der Vertrauensleute der Schwerbehinderten (SBV-Wahlen)

Wir bieten Schulungen für Wahlvorstände sowohl in Kooperation mit der IG Metall als auch in Kooperation mit ver.di an. Hier finden Sie außerdem unsere Spezialseite für die SBV.

 

 

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