Seminarsituation

SCHWERBEHINDERTE HABEN DIE WAHL

Vom 1. Oktober bis 30.November 2022 finden in den Betrieben und Dienststellen die turnusmäßigen Wahlen der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich für die Eingliederung schwerbehinderter Kolleg*innen ein, steht ihnen helfend und beratend zur Seite und wird in Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als kurzzeitig beschäftigt werden, gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung hat wichtige Aufgaben und klar definierte Rechte. Wenn keine Wahl stattfindet hat das daher auch für Arbeitgeber Konsequenzen: z.B. ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ohne die Beteiligung einer SBV unwirksam.

Um gewählt werden zu können, muss man keinen Schwerbehindertenstatus haben. Die Wahl wird entweder nach dem förmlichen oder nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt. Zwischen den beiden Wahlverfahren gibt es keine freie Auswahl: §§ 1 ff. der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) regelt das förmliche Wahlverfahren, das in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten angewendet werden muss. Das vereinfachte Wahlverfahren ist dagegen in Betrieben bzw. Dienststellen anzuwenden, in denen am Wahltag weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind oder wenn der Betrieb bzw. die Dienststelle bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.

Ihr Recht auf Schulung als Mitglied des Wahlvorstandes

Für beide Wahlverfahren sind bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl Regelungen nach verschiedenen Gesetzen (SGB IX, SchwbVWO, BetrVG) zu beachten. Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen und die praktische Durchführung der Wahl sind also für die Mitglieder des Wahlvorstands unabdingbar. Die Gesetzgebung ist daher klar: Jedes Mitglied des Wahlvorstands hat grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einer Wahlvorstandsschulung.
Der Wahlvorstand entscheidet als Gremium eigenständig und ohne Einflussnahme von außen darüber, zu welcher Schulungsveranstaltung er seine Mitglieder entsendet. Der Arbeitgeber bzw. die Dienstelle hat zwar die Kosten der Schulung des Wahlvorstands tragen, ein Mitspracherecht über die Auswahl der Schulungsveranstaltung haben sie aber nicht.

Schulungen für Wahlvorstände SBV/Wahlorganisator*innen SBV in Kooperation mit der IG Metall:

Wir bieten unsere Wahlvorstandsschulungen in Kooperation mit Einzelgewerkschaften an. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.

 
Vereinfachtes Wahlverfahren
 
Förmliches Wahlverfahren
 
Beide Verfahren

Wahlvorstandsschulungen in Kooperation mit ver.di

 
Beide Verfahren

Auf unserer Seite für Schwerbehindertenvertretungen erhalten Sie außerdem einen kompetenten und verständlichen ersten Überblick rund um die Wahl der SBV.

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