KOMPETENZ FÜR DEN VORSITZ IM BETRIEBSRAT

Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass sich Betriebs- und Personalratsvorsitzende 2022 mit abgesenkten Raumtemperaturen am Arbeitsplatz befassen müssen? Gleichzeitig bleiben die Herausforderungen, die der Digitalisierungsschub durch die Pandemie mit sich gebracht hatte ebenso auf der Tagesordnung wie die Mammutaufgabe "Transformation". Aber egal ob Sie den Vorsitz in Ihrem Gremium seit Jahren ausfüllen oder erstmals dieses Amt übernommen haben: Beständige Weiterbildung verschafft Ihnen die notwendigen Kenntnisse und die Sicherheit, um Ihr Amt kompetent im Interesse der Beschäftigten auszuüben.

WEITERBILDENDES STUDIUM FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN: DEN WANDEL DER ARBEITSWELT MITGESTALTEN

Unser Verständnis von Arbeit verändert sich durch die Digitalisierung in einem rasanten Tempo. Das zentrale Stichwort für diesen Wandel ist "New Work" - ein Konzept, das in der Arbeitswelt Autonomie, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft verspricht. Jobsharing, Remote Work oder agile Arbeitsmethoden sind allerdings nicht gleichbedeutend mit flachen Hierarchien, einer guten Work-Life-Balance und Eigenverantwortung der Beschäftigten. In Kooperation mit der Akademie der Ruhr-Universität Bochum vermittelt unser zertifiziertes Weiterbildendes Studium "New Work" die Kenntnisse, die Sie als Betriebs- oder Personalrät*in oder als Mitarbeitervertretung für die Gestaltung dieses Wandels brauchen.

240 SEITEN SEMINARE UND INFORMATIONEN FÜR SIE: WISSEN À LA CARTE 2023

Geschafft: Unser Seminarprogramm in Kooperation mit ver.di 2023 ist gedruckt und auf dem Weg in Betriebe und Dienststellen. Vom Arbeits- und Sozialrecht bis zu Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung, von Seminaren für Mitarbeitervertretungen bis zu den besonderen Aufgaben für Vorsitzende sind die Weiterbildungsbedarfe von Interessenvertretungen im Öffentlichen Dienst in diesem Programmheft abgebildet. Und weil wir immer besser werden wollen versenden wir mit den gedruckten Exemplaren diesmal auch einen Link zu einer Online-Befragung mit Gewinnmöglichkeit.

ARBEITSZEITERFASSUNG - WAS GILT NACH DEM BAG-URTEIL?

Mit dem Urteil vom 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Verpflichtung der Arbeitgeber zum Erfassen aller Arbeitszeiten festgestellt. Das Urteil geht über bisher geltendes Recht in Deutschland deutlich hinaus und wurde mit einer EU-konformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes begründet. Die IG Metall hat eindeutig Stellung bezogen und das Urteil als Unterstützung im Kampf gegen Millionen alljährlich geleisteter, unbezahlter Überstunden begrüßt. Digitale Zeiterfassung ist damit endgültig auf der Tagesordnung der Interessenvertretungen und einige Fragen sind offen.

ARBEIT NEU DENKEN IN DER KOELNMESSE

Am 25. Oktober startet die Orgatec 2022! Mit einem Thementag für Betriebs- und Personalrät*innen, Vertrauensleute der Schwerbehindertenvertretungen, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf der Orgatec laden wir Sie ein, sich mit den Arbeitswelten von morgen auseinanderzusetzen. Die digitale Transformation der Arbeitswelt bringt Herausforderungen für die Interessenvertretung mit sich, die wir in einer abwechslungsreichen Mischung aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und geführten Messerundgängen beleuchten werden.

VON PROFIS FÜR PROFIS 2023: DIGITALISIERUNG GESTALTEN

Als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat müssen Sie sich zunehmend mit Fragen am Schnittpunkt von Technik und Mitbestimmung beschäftigen. Künstliche Intelligenz, digitale Personalakten, Cloudlösungen, Dekarbonisierung und Datenschutzfragen erfordern neben Kenntnissen Ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte auch Verständnis der mit diesen Begriffen verbundenen Technik. Nur so lassen sich Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Datenschutzes oder der Arbeitssicherheit für Beschäftigte in einer sich wandelnden betrieblichen Realität gestalten.

JAV-WAHLEN 2022: DEIN RECHT ALS WAHLVORSTAND

Vom 1.10. -30.11.2022 finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Betrieben statt. Abhängig davon, welches Wahlverfahren für deinen Betrieb anzuwenden ist, gibt es dabei einiges an rechtlichen Vorgaben zu beachten. Fehler können sogar zur Anfechtung oder zur "Nichtigkeit" der Wahl führen. Ein Mitglied des Wahlvorstands hat daher einen Rechtsanspruch auf eine Schulung, die das erforderliche Wissen vermittelt. Wir haben einige Infos rund um dein Recht als Mitglied des Wahlvorstands bei den JAV-Wahlen im gewerblichen Bereich zusammengestellt.

SCHWERBEHINDERTE HABEN DIE WAHL

Vom 1. Oktober bis 30.November finden in den Betrieben und Dienststellen die turnusmäßigen Wahlen der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich für die Eingliederung schwerbehinderter Kolleg*innen ein, steht ihnen helfend und beratend zur Seite und wird in Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als kurzzeitig beschäftigt werden, gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung hat wichtige Aufgaben und klar definierte Rechte. Wenn keine Wahl stattfindet hat das daher auch für Arbeitgeber Konsequenzen.

HEIMAT(EN) – ORTE, GEFÜHLE ODER ZUKUNFTSVISIONEN? FACHTAG 2022

„Heimat“ ist das Thema des Fachtags 2022 von "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SoR-SmC)" am 21.09.2022 in Bonn. Erstmals wird der Fachtag vom neuen Trägerverbund der Landeskoordination SoR-SmC NRW, der GEW NRW, der Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP) und dem DGB-Bildungswerk NRW angeboten, in Zusammenarbeit mit der Landeskoordination SoR-SmC und dem Kommunalen Integrationszentrum Bonn.

ALTERSSICHERUNG ALS THEMA FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG

Wir haben bei den Terminen unserer Seminarreihe "Ausstieg aus dem Erwerbsleben" noch einmal nachgelegt. Ziel der Reihe ist es, Betriebsrät*innen in die Lage zu versetzen, als erste Anlaufstelle im Betrieb Kolleg*innen bei Fragen zur Altersrente und Altersteilzeit sowie zu Leistungen der Sozialversicherungen fundiert weiterhelfen zu können. Die Planung des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben ist eine wichtige Beratungsaufgabe der Interessenvertretung. Es kursieren leider etliche Fehleinschätzungen unter den Kolleg*innen, die teuer werden können.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN FRISCH GEWÄHLTEN MITARBEITERVERTRETUNGEN!

Seit dem 01. Mai 2022 sind die neu- und wiedergewählten Mitarbeitervertreter*innen, also die betrieblichen Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht, im Amt. Viele wichtige Aufgaben und Herausforderungen liegen jetzt vor Ihnen und Ihrem Gremium. Damit der Start in die neue Amtszeit gut gelingt, haben wir ein hilfreiches Schulungspaket geschnürt. Die Teilnahme ist Ihr gutes Recht: Als Mitglied der MAV haben Sie einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die das Wissen vermitteln, das in der Arbeit der Mitarbeitervertretung benötigt wird.

GLEICH RICHTIG STARTEN: DAS GRUNDLAGENSEMINAR FÜR ALLE MITGLIEDER DES BETRIEBSRATS

In den meisten Betrieben sind die Betriebsratswahlen 2022 bereits erfolgreich durchgeführt. Einige tausend Betriebsrät*innen sind neu oder wieder gewählt, hunderte Gremien haben sich schon konstituiert und das wichtige Thema "Bildungsplanung" auf die Tagesordnung gesetzt. Passgenaue Planung der Weiterbildung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums ist eine anspruchsvolle Sache: Der Wissenstand und die Interessenlage der Mitglieder des Gremiums muss erfasst und in Bezug zu den bekannten oder erwartbaren Anforderungen an das Gremium gesetzt werden. Aber eins ist dabei klar: ohne Grundlagenseminar geht es nicht.

WIR TRAUERN UM WALTER HAAS

Am 14. April 2022 ist Walter Haas, der erste Vorsitzende des DGB-Bildungswerk NRW, im Alter von 81 Jahren verstorben. Mit großer Tapferkeit und Optimismus war er dem Krebs gegenübergetreten, konnte den Kampf gegen die heimtückische Krankheit aber nicht gewinnen. Walter Haas hat unser Bildungswerk und die gewerkschaftliche Bildungsdiskussion in NRW entscheidend mit geprägt. Die Gewerkschaftliche Bildung war ihm ein Herzensanliegen und bedeutete für ihn Engagement für diejenigen, denen unser Bildungssystem Bildung und Wissen vorenthält.

IN EIGENER SACHE: VIER STERNE FÜR DAS BILDUNGSWERK

Am 23. März haben wir ein mehrtägiges Assessment ("Bewertungsverfahren") mit der begehrten Vier-Sterne-Anerkennung "Recognised for Excellence" erfolgreich abgeschlossen. Nach eingehender Prüfung durch die Assessoren André Moll und Volker David sind uns damit trotz coronabedingter Einschränkungen unseres Seminarbetriebs herausragende Leistungen nach den Kriterien der "European Foundation for Quality Management (EFQM)" bescheinigt worden. Der große Digitalisierungsschub der vergangenen zwei Jahre, die Bewältigung der Herausforderungen der Coronapandemie und die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes nahmen dabei eine zentrale Rolle ein.

COVID-19-PRÄVENTION: UNSERE EMPFEHLUNGEN

In der aktuellen Situation ist es uns bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach wie vor ein wichtiges Anliegen, verantwortungsvoll mit der Gesundheit aller Teilnehmenden, der Referentinnen und Referenten sowie aller Beschäftigten des DGB-Bildungswerk NRW und unserer Veranstaltungshäuser umzugehen. Nachfolgend informieren wir Sie über unsere Empfehlungen zur Covid-19-Prävention.

NEU IM BETRIEBSRAT - WIE KOMME ICH AN DAS ERFORDERLICHE WISSEN?

Seit Anfang März wird in den Betrieben gewählt. Die ersten Ergebnisse stehen schon fest und ebenso die Entschlossenheit der Neugewählten, sich voll und ganz für die Kolleg*innen einzusetzen und die eigenen Wähler*innen nicht zu enttäuschen. Das Wissen, das für diese Aufgabe notwendig ist, bekommt man allerdings nicht auf der konstituierenden Sitzung überreicht. Und die Erfahrungen der Kolleg*innen aus der vorigen Wahlperiode sind wichtig, können aber nicht die einzige Basis der Arbeit als neugewählte Betriebsrätin/neugewählter Betriebsrat sein.

KRIEG IN EUROPA

Wir sind schockiert, dass mehr als 75 Jahre nach dem 2. Weltkrieg wieder Krieg in der Ukraine herrscht und unvorstellbares Leid über die Bevölkerung eines Landes bringt, mit dem wir auch als Bildungseinrichtung über unser Seminar Kontakt mit vielfältigen persönlichen Begegnungen hatten. Unseren Seminarort Lemberg/Lwiw, nun Kriegsgebiet, hatten wir als eine weltoffene Stadt mit freundlichen Bewohnern und reicher kulturellen Szene erlebt.

BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSWAHL: WAS GILT, WAS IST GEPLANT?

"Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern." Eindeutiger als im ersten Satz des Paragrafen 20 BetrVG kann man es nicht formulieren. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hatte sich 2020 in einer Untersuchung mit der Realität beschäftigt: Von gut 900 in den Organisationsbereichen von IG Metall, IGBCE und NGG in einem bestimmten Zeitraum erstmals in einem Betrieb durchgeführten Betriebsratswahlen waren 15,6 Prozent Behinderungsversuchen durch den Arbeitgeber ausgesetzt - gegenüber "nur" 1,6 % der Wahlen in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat bestand.

GUT GESCHULT FÜR DIE ARBEIT IN DER MITARBEITERVERTRETUNG

Zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2022 finden die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche statt. Auch wenn es große Unterschiede zwischen der Arbeit der Interessenvertreter*innen im kirchlichen Bereich und der Arbeit der Betriebs- und Personalrät*innen gibt: Genauso wie z.B. Personalräte haben Mitarbeitervertreter*innen im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung arbeits-, sozial- und dienstrechtlicher Vorgaben zu achten und brauchen fundierte Kenntnisse gesetzlicher Regelungen, um ihre Arbeit sinnvoll leisten zu können.

LPVG: MÖGLICHKEIT DER BESCHLUSSFASSUNG PER ELEKTRONISCHER ABSTIMMUNG VERLÄNGERT

Am 15. Dezember 2021 hat der Nordrhein-Westfälische Landtag die im § 33 Absatz 3 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) enthaltene Möglichkeit verlängert, Beschlüsse auf Personalratssitzungen auch per Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung zu fassen. Hintergrund der befristeten gesetzlichen Regelung ist die andauernde Pandemie. Der DGB äußert sich kritisch zur Dauer der Verlängerung und befürchtet eine "schleichende Überführung der Personalratsarbeit in ein digitales Format".
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