ALLES WICHTIGE GRIFFBEREIT: DIE APP ZUR BETRIEBSRATSWAHL

Wir komplettieren unser Angebot rund um die Betriebsratswahl. Unsere Wahlhelfer-App für Android- und Apple-Geräte bietet Wahlvorständen und Betriebsrät*innen fundierte Unterstützung im Vorfeld der Wahlen. Die App enthält einen Fristenrechner und einen Quotenrechner, fasst die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zusammen und liefert auch interessierten Arbeitnehmer*innen in verständlicher Form Informationen über die Aufgaben des Wahlvorstands, seine rechtliche Absicherung oder Folgen einer Wahlbehinderung.

BETRIEBSRÄTE, JAV, SBV, MAV: 2022 WIRD DAS JAHR DER WAHLEN

Gleiches Recht für alle? Da gibt es Ausnahmen. Einzelne Beschäftigtengruppen (junge Arbeitnehmer*innen, Schwerbehinderte) etwa genießen zu Recht besonderen Schutz und haben eine gesonderte Interessenvertretung. In anderen Fällen unterscheiden sich die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung abhängig davon, wo und bei wem sie beschäftigt sind. Für alle, die gern über den Tellerrand schauen, haben wir die für 2022 geplanten Wahlen von Interessenvertretungen einmal zusammengestellt.

RECHTSWISSEN UND FÜHRUNGSKOMPETENZ FÜR BETRIEBRATSVORSITZENDE

Mit unserem neuen Programm "Fit für den Vorsitz 2022" in Kooperation mit der IG Metall steht Ihnen das fundierte Wissen und die Erfahrung ausgewiesener Fachreferent*innen zur Verfügung. Das kommende Jahr wird Betriebsratsvorsitzenden und ihren Stellvertreter*innen (wieder) besondere Herausforderungen bringen: Schließlich konstituieren sich 2022 tausende Gremien in neuer Zusammensetzung und ordnen ihre Aufgabenfelder neu zu.

FÜR SIE BEREIT: WISSEN À LA CARTE 2022

Das neue WISSEN À LA CARTE mit Seminaren unseres Fachbereichs Gewerkschaften öffentlicher Dienst/ver.di NRW steht als Download zu Ihrer Verfügung. Das verlinkte Inhaltsverzeichnis des Heftes erleichtert Ihnen die Handhabung – klicken Sie einfach mal rein: 255 Seiten für Personalräte, Betriebsräte, Mitarbeitervertreter*innen, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Vorsitzende sowie Gleichstellungsbeauftragte und Assistenzkräfte der Interessenvertretung.

VON PROFIS FÜR PROFIS: EXPERT*INNENWISSEN ZUR GESTALTUNG DER ARBEITSWELT

Mit unserem Programm "von profis für profis 2022" nutzen wir das Expert*innenwissen unserer Kolleg*innen von der Technologieberatungsstelle des DGB NRW. Als Referent*innen unserer profis-Seminare stehen Ihnen damit Arbeitswissenschaftler*innen, IT-Spezialist*innen, Rechtsanwält*innen, Gesundheitsexpert*innen oder Softwarearchiktekt*innen und weitere Expert*innen samt ihrer Erfahrung aus ca. 300 Beratungen pro Jahr zur Verfügung.

BETRIEBSRATSWAHL 2022 - TIPPS UND SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE UND WAHLVORSTÄNDE

Im kommenden Jahr werden mit der Betriebsratswahl wieder in einigen tausend Betrieben die Weichen für eine kompetente Vertretung der Interessen der Beschäftigten gestellt. Eine große Herausforderung für amtierende Betriebsräte, zukünftige Wahlvorstände und alle Kolleg*innen, die sich zu einer Kandidatur entschieden haben! Wir werden euch in Zusammenarbeit mit der IG Metall, ver.di und IG BAU nach Kräften bei euren verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen.

NEUES BPersVG IN KRAFT: WAS HEISST DAS FÜR DIE PERSONALRATSARBEIT?

Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), das unter anderem die Interessenvertretung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes - also die Tätigkeit von Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen - regelt, ist nach langer Diskussion am 15. Juni 2021 in Kraft getreten.

ENDLICH: SEMINARE WIEDER IN PRÄSENZ!

Wir freuen uns sehr darauf, Sie wieder "live" begrüßen zu können. Noch im Juni führen wir nach langer Pause die ersten Seminare in Präsenz durch - natürlich unter sorgfältiger Wahrung der aktuell geltenden Schutzmaßnahmen. Ihre Sicherheit schreiben wir dabei groß und setzen auch bei sinkenden Inzidenzen auf Hygienemaßnahmen und Abstandswahrung während des Seminars.

BETRIEBSRÄTEMODERNISIERUNGSGESETZ BESCHLOSSEN

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem geänderten Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Bei aller Kritik im einzelnen ist es erfreulich, dass insbesondere die darin enthaltenen Regelungen zur Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens für Betriebsräte, die Einschränkung der Möglichkeit der Wahlanfechtung durch Arbeitgeber und die Verbesserung des besonderen Kündigungsschutzes für Wahlakteure noch vor der kommenden Betriebsratswahl 2022 Wirkung entfalten können.

IN DER DISKUSSION: DAS WbG-WEITERENTWICKLUNGSGESETZ

Im Februar 2021 haben die im Landtag NRW vertretenen demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes NRW eingebracht, am 12. Mai erfolgte nun die Anhörung im Haupt- und Wissenschaftsausschuss. Gut 20 Jahre nach der letzten umfassenden Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wird damit die dringend notwendige Überarbeitung eines Gesetzes angefasst, das von enormer Bedeutung für die Weiterbildungseinrichtungen, die Finanzierung von Erwachsenenbildung und damit letztlich auch für die demokratische Teilhabe an Bildung ist.

INTERESSENVERTRETUNG IN ZEITEN DER PANDEMIE: NEUE ONLINE-SEMINARE

Auch ohne die Möglichkeit von Präsenzseminaren brauchen Betriebs- und Personalrät*innen, Jugendvertreter*innen, SBV und MAV solide rechtliche Kenntnissen um ihre Arbeit zu Ihrer eigenen Zufriedenheit und im Interesse der Beschäftigten ausüben zu können: Daher bauen wir unser Online-Angebot aus.

FREISTELLUNG FÜR ONLINE-SEMINARE: NEUES PHÄNOMEN, ALTE GESETZE

Das Betriebsverfassungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze oder die gesetzlichen Regelungen für die Freistellung von Schwerbehindertenvertretungen oder Mitarbeitervertretungen traten lange vor der Möglichkeit digitaler Weiterbildung in Kraft. Und trotz Neufassungen und Ergänzungen erwähnt keines der Gesetze ausdrücklich die Freistellung von Interessenvertreter*innen für Online-Seminare.

DIE ARBEIT IM HOME OFFICE BRAUCHT REGELUNG DURCH MITBESTIMMUNG

Etwa ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland arbeiten aktuell zumindest gelegentlich im Home Office - und die Zufriedenheit damit ist überwiegend hoch. Gleichzeitig hat etwa jede*r Zweite Probleme mit der Trennung von Arbeit und Privatleben im Home Office und das nicht nur, wenn kleine Kinder im Haushalt sind. Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze müssen auch am Heimarbeitsplatz gelten, Betriebs- und Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte kennen und nutzen.

ARCHIV: VON PROFIS FÜR PROFIS: WEITERE ONLINE-SEMINARE IM FEBRUAR

Mit weiteren Angeboten an Online-Seminaren im Februar 2021 möchten wir Sie in Kooperation mit der Technologieberatungsstelle NRW als Betriebs- und Personalrät*innen fit machen für aktuelle Herausforderungen: Von der virtuellen Interessenvertretung über die digitale Beteiligung der Belegschaft bis zum Crash-Kurs BEM!

ARCHIV: SEMINARE IN PRÄSENZ: ABER SICHER!

Wir setzen den Vorrang der Gesundheit der Teilnehmenden auf unseren Präsenzsseminaren konsequent um: Auf unseren Seminaren gilt ab sofort die 2-G-Regel. Teilnehmen können also alle, die vollständig geimpft oder genesen sind. Damit gehen wir im Interesse der Gesundheit unserer Teilnehmenden und Referent*innen über die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW hinaus und schaffen angesichts von Seminarhaus zu Seminarhaus wechselnder Vorgaben Klarheit für alle.

WAHLVORSTANDSSCHULUNGEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST IN CORONAZEITEN: ES GEHT AUCH DIGITAL

Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen und die Personalratswahlen im öffentlichen Dienst des Landes NRW fanden bzw. finden unter Coronabedingungen statt. Für die Personalrät*innen im Bereich des LPVG NRW wurde daher frühzeitig die Möglichkeit geschaffen, die Wahlperiode zu verlängern und letzte Wahlen noch bis Mitte 2021 durchzuführen. Die JAV-Wahlen nach LPVG NRW finden dagegen turnusmäßig Mai bis Juni 2021 statt. Den Wahlvorständen, die für die Organisation beider Wahlen verantwortlich sind, bieten wir nun ganztägige Online-Schulungen an.

VERLÄNGERT BIS 30.06.2021: BETRIEBSRATSSITZUNGEN UND BESCHLUSSFASSUNGEN PER TELEFON- UND VIDEOKONFERENZ

Betriebsräte können auch nach dem Jahreswechsel weiter Betriebsratssitzungen, Beschlussfassungen und Betriebsversammlungen per Telefon- und Videokonferenz durchführen. Der Gesetzgeber hat den ursprünglich bis Ende diesen Jahres befristeten § 129 BetrVG wegen der anhaltenden Pandemie bis 30.6.2021 verlängert.

WAS BEDEUTEN DIE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG DER PANDEMIE FÜR DIE WEITERBILDUNG? - ARCHIV VOM 13.10.2020 -

Am 30.10.2020 ist die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW veröffentlicht worden, mit der die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.10.2020 ab dem 01.11.2020 mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 30.11.20 umgesetzt werden. Maßgeblich für unsere Bildungsarbeit ist die Aussage, dass "...berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote ... unter Beachtung der Regelungen .... zulässig" sind.

ONLINE WEITERBILDEN: KOMPAKT, SICHER, ORTSUNABHÄNGIG UND INTERAKTIV

Wir erweitern unser Angebot an digitalen Fortbildungen für Betriebsräte, Personalräte, weitere Interessenvertreter*innen und Lehrkräfte. Da bei Online-Seminaren der Aufwand für An- und Abfahrt entfällt lohnen sich auch zeitlich kürzere Seminare. Damit steht Ihnen jetzt eine Auswahl an aktuellen Themen zur Verfügung, die Interessenvertreter*innen unter den Nägeln brennen und in kompakten Einheiten vermittelt werden können. Und: Bei allen Onlineseminaren legen wir Wert darauf, dass der direkte Austausch mit den Referent*innen und anderen Teilnehmenden über Mikro oder Textchat nicht zu kurz kommt.

STAFFELSTAB UND FACHBEREICHSLEITUNG

Heute war die feierliche - und coronakonforme - Übergabe der Leitung unseres Fachbereichs Industriegewerkschaften von Martin Freitag an Christoph Zaar. Es gab freundliche und motivierende Worte des scheidenden Fachbereichsleiters an den neuen und Danksagungen des neuen Fachbereichsleiters im Namen des Fachbereichs an den scheidenden ... Und für beide Applaus der anwesenden bzw. per Zoom zugeschalteten Beschäftigten.
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