GUT INFORMIERT UND HANDLUNGSSTARK: ERFORDERLICHES WISSEN FÜR MITARBEITERVERTRETUNGEN

Für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in der evangelischen oder katholischen Kirche gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz, analog zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. zu den Personalvertretungsgesetzen. Die Mitarbeitervertretung ist demnach ebenso wie ein Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorgaben einzuhalten. Als Mitglied der MAV haben Sie daher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die Ihnen die notwendigen Kenntnisse dafür vermitteln.

ENDLICH GEKLÄRT: SCHULUNG ONLINE ODER IN PRÄSENZ IST SACHE DES BETRIEBS-/PERSONALRATS!

Online-Schulungen und Präsenzseminare haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Aber seit dem 7. Februar ist nun auch durch das Bundesarbeitsgericht geklärt, wer entscheidet, ob ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sich online oder in Präsenz schulen lässt: Natürlich das Betriebs- bzw. Personalratsgremium und kein Arbeitgeber, keine Dienststelle. Der Beurteilungsspielraum von Interessenvertretungen bei der Auswahl von Seminarformaten ist damit ausdrücklich gestärkt worden und ein weiterer Schritt zur Rechtssicherheit rund um die Freistellung für Online-Seminare getan.

GESCHICHTE BEGREIFEN AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN: JETZT!

Die Verharmlosung des Holocausts begegnet uns allen häufig auch in Form von Gedankenlosigkeit oder Unkenntnis: Durch unpassende Nazivergleiche in der Politik, in Alltagsgesprächen oder in Sozialen Netzwerken. Weiterbildung an den Orten der Verbrechen bietet die Möglichkeit, dieses Menschheitsverbrechen nicht nur über den Kopf zu verstehen. Und vielleicht ist die direkte Auseinandersetzung mit den Überresten der Lager in Auschwitz oder Mauthausen; den Orten der ehemaligen Ghettos von Riga oder Warschau notwendig, damit wir auch in unserem Alltag rassistischen und die Nazizeit verharmlosenden Sprüchen wirklich überzeugend entgegentreten können.

GUTE ARBEIT? BESSER MIT EUROPA. BETRIEBS- UND PERSONALRÄTEKONFERENZ ZUR EUROPAWAHL 2024.

In den letzten Wochen zeigen hunderttausende Menschen auf den Straßen in NRW, dass sie für die Demokratie einstehen und sich aktiv gegen die menschenverachtenden Pläne von Rechtspopulisten und Rassisten stellen. Und dennoch ist klar: Einmalige symbolische Aktionen werden nicht ausreichen. Die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigen deutlich, dass weitere Taten folgen müssen. Betriebs- und Personalräte haben hier besondere Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung. Auf unserer Konferenz gibt es dazu Impulse von Europäischen Betriebsrät*innen.

VOM PFLEGEZEITGESETZ BIS ZUM ELTERNGELD PLUS: ENTLASTUNGSMÖGLICHKEITEN NUTZEN

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Arbeitnehmer*innen das Recht, sich für die Pflege von Angehörigen bzw. die Organisation dieser Pflege vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Auch Gehaltsrisiken können unter bestimmten Bedingungen abgefedert werden. Allerdings liegen die Tücken hier im Detail. Z.B. gilt der Anspruch bei kurz­zei­ti­ger Ar­beits­ver­hin­de­rung laut Pflegegesetz nicht für Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit weniger als 16 Beschäftigten.

JETZT DIE PERSONALRATSWAHLEN KLAR MACHEN!

2024 geht es wieder los: In Hunderten von Dienststellen und Betrieben wird gewählt. Nicht nur die Beschäftigten des Landes NRW, der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW wählen ihre Personalräte, sondern auch die Beschäftigten der Verwaltungen, Betriebe und Gerichte des Bundes. Personalratswahl ist allerdings nicht gleich Personalratswahl. Je nach gesetzlicher Grundlage – Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) oder Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – gibt es für die Durchführung der Wahl formale Kriterien. Der Teufel steckt dabei im Detail.

WISSEN À LA CARTE - 2024 SCHLANKER

Unser Seminarprogramm mit und für ver.di NRW erscheint schlanker und aktueller denn je: In der Broschüre haben wir für Sie unsere Programminhalte zusammengestellt. Alle sonstigen Seminarinformationen wie Termine, Orte und Verfügbarkeit rufen Sie online per QR-Code oder per Link ab. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand, auch wenn sich unser Angebot unterjährig erweitert. Damit übernehmen wir auch Verantwortung für Nachhaltigkeit im Umgang mit Ressourcen.

GLÜCKWUNSCH AN DIE TBS NRW!

Mit dem jetzt online verfügbaren Profisprogramm 2024 setzen wir unsere erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit mit der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW fort. Diese Kooperation hat sich nachweislich bei der Unterstützung Ihrer Arbeit als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat, der Mitarbeitervertretung oder der JAV, als Schwerbehindertenvertretung oder Mitglied im EDV-/IT-Ausschuss bewährt. Hoch motiviert sind wir dabei auch durch das hervorragende Ergebnis, das der TBS NRW für u.a. unser gemeinsames Programm "von profis für profis" bescheinigt wurde.

BIN ICH ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS VERPFLICHTET GRUNDLAGENSEMINARE ZU BESUCHEN?

Klar ist: Jedes Betriebsrats-Mitglied hat das Recht auf den Besuch von Schulungen, die Grundkenntnisse für die Arbeit als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin vermitteln. Was alles unter den Begriff "Grundkenntnisse" fällt hat das Bundesarbeitsgericht längst festgestellt, nämlich Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung und des allgemeinen Arbeitsrechts. Aber bin ich als Mitglied des Betriebsrats zum Besuch von Grundlagenschulungen auch verpflichtet?

UMFRAGE ZUM BILDUNGSURLAUB - MACH MIT!

MIT DIR möchten wir unsere Bildungsangebote attraktiv und vielfältig gestalten. Das geht nur, wenn wir wissen, welche Themen dich bewegen und welche Inhalte dich interessieren. Nimm dir bitte einen Moment Zeit und beantworte unsere Fragen. So hilfst du uns, zukünftig unsere Veranstaltungen nach deinen Wünschen zu entwickeln. Unter allen Antworten werden Einkaufsgutscheine von All-Bio Naturkost ausgelost. MACH MIT!

BILDUNGSURLAUB 2023 NOCH NICHT GENOMMEN? WIR HÄTTEN DA NOCH EIN PAAR TIPPS.

Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - und zwar bei fortlaufender Entgeltzahlung. Eine wunderbare Möglichkeit mit einem Nachteil: Am Jahresende verfällt Ihr jährlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Übertragung ins nächste Jahr (genauer: Zusammenfassung) ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Und warum nicht in diesem Jahr eine der vielen, attraktiven Möglichkeiten nutzen? Ein Tipp: Unser Bildungsurlaub "Düsseldorf. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt?".

WAS SIE ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS ÜBER DATENSCHUTZ WISSEN SOLLTEN

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun auch noch das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist zweifellos ein hohes Gut, die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen löst aber nicht bei allen Betriebsrät*innen Begeisterung aus. Hintergrund ist häufig das Gefühl, dass die Bestimmungen zum Datenschutz so komplex sind, dass man als Mitglied des Betriebsrats von Fallstricken umgeben ist und manchmal in der täglichen Arbeit auch ausgebremst wird. Und gab es da nicht sogar dieses Urteil, dass die Kündigung eines Betriebsrats wegen Verstoßes gegen den Arbeitnehmerdatenschutz rechtens war?

AUF DEM WEG ZU EINER KLIMANEUTRALEN STADT!

Sie interessieren sich für nachhaltige Entwicklung und möchten aktiv an der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft teilhaben? Dann ist unser Bildungsurlaubsseminar genau das richtige für Sie! Das DGB-Bildungswerk NRW lädt ein, sich mit uns auf eine spannende Reise zur klimaneutralen Verkehrsentwicklung in Düsseldorf zu begeben.

WEIHNACHTSFEIER, ARBEITSRECHTLICH BETRACHTET

Jahresend- oder Weihnachtsfeiern in Betrieben und Dienststellen sollen das Betriebsklima verbessern und den Zusammenhalt der Belegschaft stärken. Die Aussicht auf die Feierlichkeit versetzt die meisten Arbeitnehmer*innen in freudige Erwartung, aber nicht alle. Und auch diejenigen, die sich darauf freuen, haben manchmal Klärungsbedarf: Zählt eine Betriebsfeier arbeitsrechtlich zur Arbeitszeit? Bin ich verpflichtet, daran teilzunehmen? Und welche Konsequenzen kann ein Fehlverhalten auf der Feier haben? Unsere Juristin bringt Licht ins weihnachtliche Dunkel.

EINKOMMEN, ARBEITSZEIT, ALTERSVERSORGUNG: DIE GENDERLÜCKEN SCHLIESSEN SICH ... LANGSAM

Der sogenannte "Gender Pay Gap", die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Männern und Frauen, ist laut Statistischem Bundesamt in den letzten 20 Jahren gerade einmal von 22 % auf 18 % gesunken. Neben dieser "Lohnlücke" zu Ungunsten der Frauen gibt es noch weitere Lücken: Die "Rentenlücke" etwa oder die "Geschlechter-Datenlücke". Und gern wird die Verantwortung für ungleiche Einkommen und Renten den Benachteiligten selbst zugeschoben. Um so erfreulicher ist es, dass das Bundesarbeitsgericht nun endlich mit einer gängigen Rechtfertigung für die Unterschiede im Einkommen von Männern und Frauen aufgeräumt hat.

PAUSEN, ÜBERSTUNDEN, RUFBEREITSCHAFT: WAS BEDEUTET DAS BAG-URTEIL ZUR ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT?

Drei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet sind, hat das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt: Anders als erwartet ist diese Vorgabe nicht über den § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes in das deutsche Arbeitsrecht zu übertragen. Vielmehr verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz, § 3 Abs. 2, die Arbeitgeber zur Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit: Zeiterfassung dient dem Arbeitsschutz!

PÄDAGOGISCH ARBEITEN FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

Laut Rassismus-Monitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) vom Mai 2022 glaubt fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung an die Existenz menschlicher "Rassen" und ein Drittel der Bevölkerung findet, dass einige Völker oder ethnische Gruppen "von Natur aus fleißiger" seien als andere. Auffällig ist, dass Befragungen abhängig von der Befragungsmethode zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Offen rassistische Einstellungen werden bei anonymisierten Befragungen im Schnitt doppelt so häufig geäußert, wie bei telefonischen Befragungen. Vorurteile dieser Art machen natürlich auch vor den Schulen nicht halt.

SEMINARE AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN

2023 setzen wir uns an vier verschiedenen Seminarorten in Osteuropa - Riga, Auschwitz/Krakau, Warschau und Niederschlesien - sowie an KZ-Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen mit den Verbrechen der Nazis auseinander. Immer seltener gibt es dabei noch die Möglichkeit, Gespräche mit den letzten Zeitzeugen zu führen, mit Überlebenden wie etwa Lidia Maksymowicz, die Auschwitz als Kleinkind überlebte. Umso wichtiger werden Gedenkstätten und materielle Spuren der Verbrechen und des jüdischen Lebens vor dem Holocaust. Die Seminare sind nach dem AWBG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz") und weiteren Landesgesetzen anerkannte Veranstaltungen.

FIT FÜR DAS BÜRO DER INTERESSENVERTRETUNG!

Die Arbeit als Assistenz des Betriebs- oder Personalrates oder einer Mitarbeitervertretung ist anspruchsvoll: Fristen nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Landes- oder Bundespersonalvertretungsgesetz sind zu überwachen, Formvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden. Neben diesen rechtlichen Anforderungen kommen Sie als Assistenz in einer Interessenvertretung mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern in Kontakt, die mit ihren Anliegen ernst genommen werden wollen. Sie organisieren Gremiumssitzungen, verwalten Termine und sind häufig für die Protokollführung zuständig.

BEITRÄGE FÜR EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT

Das DGB-Bildungswerk NRW hat als gemeinnütziger Verein mit der Förderung politischer Bildung einen klaren Vereinszweck: Unsere tägliche Arbeit ist von der Überzeugung geprägt, dass Politische Bildung für unsere Demokratie unverzichtbar ist. Zur Erreichung dieses Zieles verbrauchen wir aber auch Ressourcen. Wir lassen Seminarprogramme drucken, unternehmen Dienstreisen, heizen unsere Büros, verbrauchen Strom für Computer, Licht, Drucker ... Bei 70 Beschäftigten und mehreren zehntausend Teilnehmenden pro Jahr kommt da schon einiges zusammen. Daraus leiten wir die Verpflichtung ab, bei unserem Handeln dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung einen hohen Stellenwert zukommen zu lassen.
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