HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN FRISCH GEWÄHLTEN MITARBEITERVERTRETUNGEN!

Seit dem 01. Mai 2022 sind die neu- und wiedergewählten Mitarbeitervertreter*innen, also die betrieblichen Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht, im Amt. Viele wichtige Aufgaben und Herausforderungen liegen jetzt vor Ihnen und Ihrem Gremium. Damit der Start in die neue Amtszeit gut gelingt, haben wir ein hilfreiches Schulungspaket geschnürt. Die Teilnahme ist Ihr gutes Recht: Als Mitglied der MAV haben Sie einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die das Wissen vermitteln, das in der Arbeit der Mitarbeitervertretung benötigt wird.

GLEICH RICHTIG STARTEN: DAS GRUNDLAGENSEMINAR FÜR ALLE MITGLIEDER DES BETRIEBSRATS

In den meisten Betrieben sind die Betriebsratswahlen 2022 bereits erfolgreich durchgeführt. Einige tausend Betriebsrät*innen sind neu oder wieder gewählt, hunderte Gremien haben sich schon konstituiert und das wichtige Thema "Bildungsplanung" auf die Tagesordnung gesetzt. Passgenaue Planung der Weiterbildung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums ist eine anspruchsvolle Sache: Der Wissenstand und die Interessenlage der Mitglieder des Gremiums muss erfasst und in Bezug zu den bekannten oder erwartbaren Anforderungen an das Gremium gesetzt werden. Aber eins ist dabei klar: ohne Grundlagenseminar geht es nicht.

WIR TRAUERN UM WALTER HAAS

Am 14. April 2022 ist Walter Haas, der erste Vorsitzende des DGB-Bildungswerk NRW, im Alter von 81 Jahren verstorben. Mit großer Tapferkeit und Optimismus war er dem Krebs gegenübergetreten, konnte den Kampf gegen die heimtückische Krankheit aber nicht gewinnen. Walter Haas hat unser Bildungswerk und die gewerkschaftliche Bildungsdiskussion in NRW entscheidend mit geprägt. Die Gewerkschaftliche Bildung war ihm ein Herzensanliegen und bedeutete für ihn Engagement für diejenigen, denen unser Bildungssystem Bildung und Wissen vorenthält.

IN EIGENER SACHE: VIER STERNE FÜR DAS BILDUNGSWERK

Am 23. März haben wir ein mehrtägiges Assessment ("Bewertungsverfahren") mit der begehrten Vier-Sterne-Anerkennung "Recognised for Excellence" erfolgreich abgeschlossen. Nach eingehender Prüfung durch die Assessoren André Moll und Volker David sind uns damit trotz coronabedingter Einschränkungen unseres Seminarbetriebs herausragende Leistungen nach den Kriterien der "European Foundation for Quality Management (EFQM)" bescheinigt worden. Der große Digitalisierungsschub der vergangenen zwei Jahre, die Bewältigung der Herausforderungen der Coronapandemie und die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes nahmen dabei eine zentrale Rolle ein.

COVID-19-PRÄVENTION: UNSERE EMPFEHLUNGEN

In der aktuellen Situation ist es uns bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach wie vor ein wichtiges Anliegen, verantwortungsvoll mit der Gesundheit aller Teilnehmenden, der Referentinnen und Referenten sowie aller Beschäftigten des DGB-Bildungswerk NRW und unserer Veranstaltungshäuser umzugehen. Nachfolgend informieren wir Sie über unsere Empfehlungen zur Covid-19-Prävention.

NEU IM BETRIEBSRAT - WIE KOMME ICH AN DAS ERFORDERLICHE WISSEN?

Seit Anfang März wird in den Betrieben gewählt. Die ersten Ergebnisse stehen schon fest und ebenso die Entschlossenheit der Neugewählten, sich voll und ganz für die Kolleg*innen einzusetzen und die eigenen Wähler*innen nicht zu enttäuschen. Das Wissen, das für diese Aufgabe notwendig ist, bekommt man allerdings nicht auf der konstituierenden Sitzung überreicht. Und die Erfahrungen der Kolleg*innen aus der vorigen Wahlperiode sind wichtig, können aber nicht die einzige Basis der Arbeit als neugewählte Betriebsrätin/neugewählter Betriebsrat sein.

KRIEG IN EUROPA

Wir sind schockiert, dass mehr als 75 Jahre nach dem 2. Weltkrieg wieder Krieg in der Ukraine herrscht und unvorstellbares Leid über die Bevölkerung eines Landes bringt, mit dem wir auch als Bildungseinrichtung über unser Seminar Kontakt mit vielfältigen persönlichen Begegnungen hatten. Unseren Seminarort Lemberg/Lwiw, nun Kriegsgebiet, hatten wir als eine weltoffene Stadt mit freundlichen Bewohnern und reicher kulturellen Szene erlebt.

BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSWAHL: WAS GILT, WAS IST GEPLANT?

"Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern." Eindeutiger als im ersten Satz des Paragrafen 20 BetrVG kann man es nicht formulieren. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hatte sich 2020 in einer Untersuchung mit der Realität beschäftigt: Von gut 900 in den Organisationsbereichen von IG Metall, IGBCE und NGG in einem bestimmten Zeitraum erstmals in einem Betrieb durchgeführten Betriebsratswahlen waren 15,6 Prozent Behinderungsversuchen durch den Arbeitgeber ausgesetzt - gegenüber "nur" 1,6 % der Wahlen in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat bestand.

GUT GESCHULT FÜR DIE ARBEIT IN DER MITARBEITERVERTRETUNG

Zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2022 finden die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche statt. Auch wenn es große Unterschiede zwischen der Arbeit der Interessenvertreter*innen im kirchlichen Bereich und der Arbeit der Betriebs- und Personalrät*innen gibt: Genauso wie z.B. Personalräte haben Mitarbeitervertreter*innen im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung arbeits-, sozial- und dienstrechtlicher Vorgaben zu achten und brauchen fundierte Kenntnisse gesetzlicher Regelungen, um ihre Arbeit sinnvoll leisten zu können.

LPVG: MÖGLICHKEIT DER BESCHLUSSFASSUNG PER ELEKTRONISCHER ABSTIMMUNG VERLÄNGERT

Am 15. Dezember 2021 hat der Nordrhein-Westfälische Landtag die im § 33 Absatz 3 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) enthaltene Möglichkeit verlängert, Beschlüsse auf Personalratssitzungen auch per Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung zu fassen. Hintergrund der befristeten gesetzlichen Regelung ist die andauernde Pandemie. Der DGB äußert sich kritisch zur Dauer der Verlängerung und befürchtet eine "schleichende Überführung der Personalratsarbeit in ein digitales Format".
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