Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sicherlich habt auch ihr gestern verfolgt, welche Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu den Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit der COVID19-Epidemie getroffen wurden. Auch wenn diese Vereinbarungen zunächst (nur) bis zum 3. Mai greifen, finden sich im Beschlusstext und der veröffentlichten Anlage deutliche Hinweise darauf, dass sich Volkshochschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich auch über dieses Datum hinaus auf massive Einschränkungen des Geschäftsbetriebs einstellen müssen.