Gleiches Recht für alle? Da gibt es Ausnahmen. Einzelne Beschäftigtengruppen (junge Arbeitnehmer*innen, Schwerbehinderte) etwa genießen zu Recht besonderen Schutz und haben eine gesonderte Interessenvertretung. In anderen Fällen unterscheiden sich die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung abhängig davon, wo und bei wem sie beschäftigt sind. Für alle, die gern über den Tellerrand schauen, haben wir die für 2022 geplanten Wahlen von Interessenvertretungen einmal zusammengestellt.