BAG 07.05.2008 - 7 ABR 90/07

Auszug aus den Gründen:


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Soweit der Senat in der Vergangenheit darüber hinaus eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit bei der Vermittlung von Grundkenntnissen für notwendig gehalten hat, wenn die Schulungsveranstaltung erst kurz vor Ablauf der Amtszeit erfolgen , hält er hieran nicht mehr fest. Eine solche Sichtweise trägt der Bedeutung der für die Betriebsratsarbeit notwendigen Grundkenntnisse und dem Beurteilungsspielraum des Betriebsrats bei der Beschlussfassung über die Teilnahme an einer Schulung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG, den der Senat in späteren Entscheidungen anerkannt, nicht ausreichend Rechnung.

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ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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