VG KÖLN 08.01.1998 - 33 L 4426/97.PVB

Leitsätze:

  1. Durch einstweilige Verfügung kann die Dienststelle verpflichtet werden, Personalratsmitglieder, die neu gewählt sind - unter vorläufiger Übernahme der notwendigen Kosten – für die Teilnahme an einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht vorläufig freizustellen.
  2. Der Einwand fehlender Haushaltsmittel kann der Teilnahme von Personalratsmitgliedern an einer Grundschulung jedenfalls dann nicht entgegengehalten werden, wenn die Grundschulung zu Beginn des Haushaltsjahres durchgeführt wird, da nicht angenommen werden kann, daß schon zu Beginn des Haushaltsjahres Haushaltsmittel für nach gesetzlicher Verpflichtung zu erbringender Leistungen etwa schon erschöpft sein könnten.

 

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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