BVerwG VOM 27.04.1979 - 6 P 89.78

Leitsatz:

Arbeitstagungen einer Personalvertretung mit den Personalvertretungen, die im Bund und in den anderen Bundesländern bei entsprechenden Behörden gebildet sind, sind weder Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 39 Abs.  5 und § 39 Abs. 6 BremPersVG noch ist die Teilnahme an ihnen eine „Tätigkeit” im Sinne des § 41 Abs. Abs. 1 Satz 1 BremPersVG.

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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