
FESTSTELLUNG EINER (SCHWER-)BEHINDERUNG UND BESONDERHEITEN FÜR SCHWERBEHINDERTE BEI RENTENBEGINN UND RENTENHÖHE
Eine der Kernaufgaben der Schwerbehindertenvertretung ist die Unterstützung bei Anträgen zur Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung.
Themen
- Wann liegt eine Behinderung, wann eine Schwerbehinderung vor?
- Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) und der Gesamt-GdB bestimmt?
- Maßstab zur Ermittlung des GdB’s: Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“
- Was heißt „Heilungsbewährung“ und wann wird sie vergeben?
- Antragstellung auf Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung
- Der Schwerbehindertenausweis
- Antragsstellung zur Gleichstellung und wer kann gleichgestellt werden?
- Die Beteiligten bei einem Gleichstellungsantrag
- Was bewirkt eine Gleichstellung für den Betroffenen im Betrieb?
- Grundsätzliches zum Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
- Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
- Besonderheiten für schwerbehinderte Menschen bei Rentenbeginnen und Rentenhöhe
- Ausgleichszahlungen wegen Rentenminderung nach §§ 187, 187a SGB VI
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Hotels / Termine / Preise
Aktuell haben wir für diesen Seminartyp keine Angebote. Möchten Sie über eventuelle Termine informiert werden? Gerne Formular ausfüllen!