
MITWIRKUNG DES BETRIEBSRATS BEI EIN- UND UMGRUPPIERUNGEN
Nach den Tarifverträgen ist jede/r Arbeitnehmer*in in eine der dort genannten Lohn- bzw. Gehaltsgruppen einzugruppieren. (Un-)Zutreffende Ein- und Umgruppierungen haben gravierende Konsequenzen für die Arbeitnehmer*innen. Deshalb es ist wichtig, dass der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte genau kennt. In dem praxisorientierten Seminar stehen die Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats im Mittelpunkt.
Themen
- Was genau sind Einstellungen und die damit verbundenen Eingruppierungen?
- Was sind Umgruppierungen (und Versetzungen)?
- Informationspflicht des Arbeitsgebers; Einholung der Zustimmung des Betriebsrats
- Eingruppierung, tarifliche Grundlagen, betriebliche Entgeltgestaltung
- Ersteingruppierung, spätere Umgruppierungen
- Möglichkeiten des Betriebsrats bei fehlerhafter oder unterbliebener Eingruppierung
Hotels / Termine / Preise
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