AUSSERTARIFLICHE ANGESTELLTE

– Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung bei der Einstellung, Eingruppierung und Arbeitszeit

Arbeitsrechtlich sind die AT-Angestellten eine besondere Gruppe im Betrieb.
Betriebsverfassungsrechtlich aber Arbeitnehmer*innen wie alle anderen auch.

Entgegen häufig verbreiteter Ansicht haben deshalb betriebliche Interessenvertretungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der AT-Angestellten jede Menge Mitbestimmungsmöglichkeiten. Diese gilt es zu kennen und zu nutzen, wenn man als Betriebsrat auch in dieser Beschäftigungsgruppe Einfluss nehmen und ernstgenommen werden will.

Themen

  • Begriffsbestimmung zur Definition „Angestellte“, „leitende Angestellte“, „AT-Angestellte“, „Pseudo-AT-Angestellte“
  • Zuständigkeit des Betriebsrats für AT-Angestellte
  • Arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Stellung von AT-Angestellten
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei AT-Angestellten: Arbeitszeit, Entgelt, Mehrarbeit, Urlaub
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einstellung, AT-Vertrag, Kündigung u Mitbestimmung bei Vergütung von AT-Angestellten
  • Umsetzung in die betriebliche Praxis

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