Arbeitsstättenverordnung

DIE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG

Was bedeutet sie für die Arbeit der Interessenvertretung?

Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom November 2016 schafft auch Möglichkeiten für die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir klären was geändert wurde und erkunden, welche betrieblichen Auswirkungen die Veränderungen haben. Außerdem schauen wir uns an, welche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten die Arbeitsstättenverordnung bringt und wie man sie betrieblich nutzen kann.

Ziel

Die Teilnehmenden des Seminars bekommen einen Überblick über die Arbeitsstättenverordnung und erfahren, welche Auswirkungen diese auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und den Betrieb/die Dienststelle haben kann.

Themen

  • Die ArbStättV und ihr Stellenwert im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) als idealer Ansatzpunkt für Interessenvertretungen
  • Gefährdungsbeurteilung als zentrale Aufgabe
  • Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb, zuhause und auch unterwegs
  • Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
  • Ausblick: Wie soll es bei uns weitergehen?

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Hotels / Termine / Preise

Aktuell haben wir für diesen Seminartyp keine Angebote. Möchten Sie über eventuelle Termine informiert werden? Gerne Formular ausfüllen!
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: