GRUNDLAGENSCHULUNG FÜR EHRENAMTLICHE SOZIALRICHTER*INNEN

Das Arbeits- und Sozialrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und der Zeit nach der Erwerbstätigkeit von überragender Bedeutung. Dabei haben ehrenamtliche Richter*innen im Verfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter*innen. Wir wollen darum (nicht nur) für neu benannte ehrenamtliche Richter*innen eine praxisorientierte Schulung sowie einen Informationsaustausch zu den Grundzügen und Problemstellungen des SGB III anbieten.

Themen

  • u Grundzüge der Rechte, Ansprüche, Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten nach SGB III

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