GRENZEN DER BETÄTIGUNG VON BETRIEBSRÄTEN IM ZUSAMMENHANG VON TARIFAUSEINANDERSETZUNGEN

Ziel dieses Seminars ist es, dass die Betriebsräte der Beton- und Fertigteilindustrie NRW die Grenzen und Regelungsmöglichkeiten der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht nach § 74 und die vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 23 BetrVG kennen und an-wenden können. Die wichtigen Punkte zum Tarifvertragsvorrang wer-den analysiert und benannt.

Themen

  • Inhalt der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht
  • Betriebliche Regelungsbereiche im „Lichte“ des § 77 Abs.3
  • Betriebsvereinbarungen neben Tarifverträge § 87

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

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