AKTUELLE RECHTSPRECHUNG: RUND UM DAS DIREKTIONSRECHT

Das „Weisungsrecht des Arbeitgebers“ ergibt sich aus § 106 der
Gewerbeordnung. Es umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung
sowie die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer*innen im
Betrieb. Dabei sind die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies oft zu Konflikten, wenn Arbeitnehmer*innen sich über Gebühr in ihren Rechten eingeschränkt und bevormundet fühlen. Das Seminar informiert über die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeberforderungen.

Themen

  • Begriffsbestimmung
  • Weisungsrecht § 106 Gewerbeordnung und andere Rechtsnormen
  • Umfang des Direktionsrechts, z.B.: Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienste, äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung des Beschäftigten
  • Arbeitsort, Versetzungen
  • Veränderung der Tätigkeiten
  • Direktionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der Rechtsprechung
  • Grenzen zwischen Direktionsrecht und Mitbestimmung anhand ausgewählter Beispiele

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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