BERUFSBILDUNGS- UND JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ (JAV II)

Hauptaufgabenfelder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die JAV ist Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Ausbildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendliche beispielsweise, wenn sie Probleme mit dem Ausbildenden oder mit Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitszeit- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf, über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen. Zudem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV praktisch gestaltet werden kann.

Themen

  • Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertrag (§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG); Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG); Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit (§§ 8 – 21 JArbSchG); Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22 – 27 JArbSchG); Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
  • Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen (§§ 5 – 6 ArbZG); Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG); Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV in der Praxis
  • Zusammenarbeit zwischen örtlichen JAV-en und der Gesamt-JAV in der Praxis

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Hotels / Termine / Preise

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