DAS NEUE ENTGELTTRANSPARENZGESETZ

Erweiterte Mitbestimmung für Betriebsräte im Bereich Entgelt?

Seit dem 6. Juli 2017 gibt es das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntGTranspG). Mitarbeiter*innen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben seit Januar einen Anspruch auf eine individuelle Auskunft bezüglich der gleichen Bezahlung von Frauen und Männern im Betrieb.
Die Gestaltung des EntGTranspG ist eine Aufgabe des Betriebsrats zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Betriebsrat muss an dem Auskunftsverfahren beteiligt werden. Es ist daher wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes und seiner Umsetzung auszukennen.
In diesem Tagesseminar besprecht Ihr die Neuregelungen zur Entgelttransparenz, insbesondere das Auskunftsverfahren und die damit verbundenen Pflichten des Arbeitgebers. Ihr erfahrt, wie der Betriebsrat zu beteiligen ist und welche Rechte die einzelnen Arbeitnehmer*innen haben. Praxisnah erfahrt Ihr wie ein Auskunftsverfahren abläuft und könnt damit eure Kolleg*innen im Betrieb kompetent vertreten und unterstützen.

Themen

  • Aktuelle Rechtslage und Grundlagen
  • Der individuelle Auskunftsanspruch
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Thema Gleichbehandlung
  • Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme, Entgeltgleichheitsgebot, Maßregelungsverbot
  • Konkretisierung der allgemeinen Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG (Entgeltgleichheit von Frauen und Männern)
  • Erläuterungspflicht des Arbeitgebers zur Vergütungsentwicklung und beruflichen Entwicklung der Arbeitnehmer (§ 82 Abs. 2 BetrVG)
  • Möglichkeiten des Betriebsrats gemäß Benachteiligungsverbot (§ 75 BetrVG)

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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