DGUV VORSCHRIFT 2

Im Arbeitsschutz gibt es viele Gesetze und Regelungen, deren Einhaltung die betriebliche Interessenvertretung überwachen. Eine dieser verbindlichen Regelungen ist die DGUV Vorschrift 2, die das Arbeitssicherheitsgesetz genauer ausformuliert und Ansätze für die praxistaugliche Betreuung im Arbeitsschutz liefert. Doch was steckt eigentlich in dieser Vorschrift? Wie kann sie Interessenvertretungen bei ihrer Arbeit mit Blick auf einen gelungenen Arbeitsschutz im eigenen Betrieb unterstützen?

Aktuelle Entscheidungen aus den Bereichen:

Themen

  • Die DGUV Vorschrift 2: Bedeutung in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz
  • Die Vorschrift unter der Lupe: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
  • Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
  • Handlungsansätze für Betriebsräte und SBV

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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