
DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG IN DER PRAXIS (SBV II)
Rechte von (schwer-)behinderten Menschen kennen und durchsetzen.
Bei den oft auftretenden schwierigen und individuellen Problemen der (schwer-)behinderten Kolleginnen und Kollegen sind Beratung, Unterstützung und das gute Gespräch die Kernaufgaben der Schwerbehindertenvertretung.
Dieses Seminar vermittelt die besonderen Rechte von (schwer-)behinderten Menschen und zeigt auf, wie die SBV mit einer kompetenten und überzeugenden Gesprächsführung diese Rechte durchsetzt.
Themen
- Kompetent als SBV beraten (1 – 1,5) Tage
- Die Rolle der/die SBV im Beratungsgespräch
- Feststellen welches Ziel der Ratsuchende hat
- Mit den richtigen Fragen, Aktivem Zuhören und einem Leitfaden gut beraten
- Besondere Rechte der (schwer-)behinderten Menschen durch die SBV
- Behindertengerechter Arbeitsplatz
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
- Zusatzurlaub
- Ablehnung von Mehrarbeit
- Besonderer Kündigungsschutz
- Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen
- Neueinstellungen (Einsicht in Bewerbungsunterlagen; Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen)
- Versetzungen
- Aufhebungsverträgen
- Kündigungen
- Die Zusammenarbeit und die Rechte der Schwerbehindertenvertretung gegenüber dem Betriebsrat
- Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse sowie dem Monatsgespräch
- Unterstützung der SBV durch den BR
- Aussetzung von Beschlüssen
- Gestalten und Verhandeln von Inklusionsvereinbarungen
Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar THP1 sind erforderlich.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Hotels / Termine / Preise
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