DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG IN DER PRAXIS (SBV II)

Rechte von (schwer-)behinderten Menschen kennen und durchsetzen.

Bei den oft auftretenden schwierigen und individuellen Problemen der (schwer-)behinderten Kolleginnen und Kollegen sind Beratung, Unterstützung und das gute Gespräch die Kernaufgaben der Schwerbehindertenvertretung.
Dieses Seminar vermittelt die besonderen Rechte von (schwer-)behinderten Menschen und zeigt auf, wie die SBV mit einer kompetenten und überzeugenden Gesprächsführung diese Rechte durchsetzt.

Themen

  • Kompetent als SBV beraten (1 – 1,5) Tage
    • Die Rolle der/die SBV im Beratungsgespräch
    • Feststellen welches Ziel der Ratsuchende hat
    • Mit den richtigen Fragen, Aktivem Zuhören und einem Leitfaden gut beraten
  • Besondere Rechte der (schwer-)behinderten Menschen durch die SBV
    • Behindertengerechter Arbeitsplatz
    • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
    • Zusatzurlaub
    • Ablehnung von Mehrarbeit
    • Besonderer Kündigungsschutz
  • Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen
    • Neueinstellungen (Einsicht in Bewerbungsunterlagen; Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen)
    • Versetzungen
    • Aufhebungsverträgen
    • Kündigungen
  • Die Zusammenarbeit und die Rechte der Schwerbehindertenvertretung gegenüber dem Betriebsrat
    • Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse sowie dem Monatsgespräch
    • Unterstützung der SBV durch den BR
    • Aussetzung von Beschlüssen
    • Gestalten und Verhandeln von Inklusionsvereinbarungen

Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar THP1 sind erforderlich.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Hotels / Termine / Preise

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