EINFÜHRUNG IN DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM)

Sind Beschäftige innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen dauernd oder wiederholt krank, muss jeder Arbeitgeber nach §167 Abs. 2 SGB IX ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ durchführen. Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung sind an dem Verfahren zu beteiligen.
In diesem Seminar werden die Gestaltung und der grundsätzliche Ablauf eines BEM vermittelt.

Themen

  • Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Die Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung im BEM
  • Mit einem strukturierten BEM-Prozess erfolgreich den Krankenstand reduzieren
  • Datenschutz im Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Der schrittweise Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Konstruktive Gesprächsführung im BEM (1 – 1,5) Tage

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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