FLEXI-RENTE UND AUSGLEICH VON ABSCHLÄGEN

Das Gesetz zur Flexirente sieht verschiedene Änderungen zur Altersrente zum 01.01.2017, 01.07.2017 und 01.01.2018 vor. Diese Änderungen können Auswirkungen auf die Personalplanung und die betriebliche Altersversorgung sowie die Überlegungen der Beschäftigten zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben haben. Für die betriebliche Praxis zur Information von betroffenen Beschäftigten wird mit excelbasierten Programmen die Berechnung von Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen behandelt.

Themen

  • Freiwillige Rentenbeiträge zum Ausgleich von Abschlägen, durch Rentenansprüche anderer Personen, für Schul- und Studienzeiten, aus Abfindungen
  • Arbeiten nach der Regelaltersgrenze: Rentenzuschläge, zusätzliche Rentenerhöhungen
  • Neuregelungen zu: Voll- und Teilrenten, Hinzuverdienst, Erwerbsminderungsrente

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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