RUND UM DAS EHRENAMT DES BETRIEBSRATS

Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt gemäß § 37 (1) BetrVG. Durch die Unentgeltlichkeit soll die Unabhängigkeit des Betriebsrats gesichert und die zentrale Aufgabe, die engagierte Vertretung der Interessen von Kolleginnen und Kollegen, gestärkt werden. Ebenfalls sichert das Ehrenamtsprinzip die Gleichbehandlung von Betriebsräten mit den anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auf diesen Grundsätzen beruht auch das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG), das Entgeltausfallprinzip (§ 37 (2) BetrVG) oder der Freizeitausgleich, und nicht zu vergessen der Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Aber was bedeuten die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis? Für Betriebsräte ergeben sich viele zu klärende Fragen. Ziel des Tagesseminars ist es, die geltenden Prinzipien vorzustellen und ihre Umsetzung an Beispielen der betrieblichen Praxis zu verdeutlichen.

Themen

  • Das Betriebsrat als Ehrenamt: rechtlicher Handlungsrahmen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Muss ich vor und nach der Betriebsrats-Sitzung in die Nachtschicht?
  • Was sind die Voraussetzungen damit ich weiterbezahlt werde, obwohl ich für den Betriebsrat gearbeitet habe?
  • Welche Schulungen muss mir der Arbeitgeber bezahlen und ermöglichen?
  • Wie sieht es mit Beförderungen aus?
  • Kann ich mich als Freigestellte*r auf interne Ausschreibungen bewerben?
  • Wie geht es weiter falls ich abgewählt werde oder nicht mehr kandidiere?
  • Habe ich Anspruch auf berufliche Weiterbildung während der Freistellung?

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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