TARIFLICHE GRUNDLAGEN DER BETRIEBSRATSARBEIT

Personalbedarfsplanung als Handlungsanforderungen
nach dem Tarifabschluss 2018

Das Seminar vermittelt einen grundsätzlichen Überblick über die Wirkung von Tarifverträgen in der betrieblichen Praxis und ihre Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit. Anhand insbesondere der manteltarifvertraglichen Regelungen werden die Rahmenbedingungen und betrieblichen Handlungsspielräume der Betriebsräte herausgearbeitet und thematisiert. Das Instrumentarium der tariflichen
Arbeitszeitregelungen ist durch den Abschluss mit mehreren
Komponenten angereichert worden, die durch die Betriebsparteien betrieblich angepasst und umgesetzt werden müssen: Möglichkeiten der verkürzten Vollzeit, zusätzliche Freistellungstage für bestimmte Beschäftigtengruppen, Möglichkeiten der Ausweitung der Quote der 40-Stündler usw.

Themen

  • Überblick über die Regelungsebenen Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung
  • Das Tarifergebnis im Detail und Handlungsanforderungen an die betriebliche Interessenvertretung:
  • Verkürzte Vollzeit
  • Tarifliches Zusatzgeld/Tarifliche Freistellungstage
  • Freistellung für Auszubildende
  • Flexibilität nach oben: Möglichkeit der Ausweitung der Arbeitsverträge mit 40 Stunden
  • Tarifverträge im betrieblichen Alltag:
  • Umsetzung von Tarifverträgen in die betriebliche Praxis
  • Bemessung und Planung der Personalkapazität
  • Mindeststandards und betriebliches Niveau
  • Öffnungsklauseln, betriebliche Handlungsspielräume
  • Gestaltungsaufträge für Betriebsräte

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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