UMSETZUNG DER GEFÄHRDUNGS- UND BELASTUNGSBEURTEILUNG

Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung

Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, wie sie im Arbeitsschutzgesetz seit 1996 vorgeschrieben ist, ist ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes. Der Arbeitgeber hat zur Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen eine Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen bezogen auf die jeweilige Art der Tätigkeit vorzunehmen. Die betriebliche Interessenvertretung hat bei der Frage, wie die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durchgeführt wird, ein Initiativ- Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1, Nr.7 BetrVG. In diesem Tagesseminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick dazu, wie sie ihre Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis erfolgversprechend wahrnehmen können.

Themen

  • Die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse
  • Aufgaben und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei der Gefährdungs- und Belastungsanalyse in der Praxis
  • Darstellung und Analyse erfolgreicher Praxisbeispiele
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisung der Mitarbeiter*innen
  • Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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