Mobbing im Betrieb

MOBBING IM BETRIEB

Wie die Interessenvertretung Diskriminierung am Arbeitsplatz reduzieren kann

Mobbing am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und ist nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Es macht Mitarbeitende krank und stört das Betriebsklima erheblich. Mobbing zielt langfristig darauf ab, einen/eine Kolleg*in systematisch aus dem Betrieb auszugrenzen. Um Mobbing anzugehen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig, die die betriebliche Interessenvertretung auf Initiative als auch in ihrer direkten Mitbestimmung einleiten kann. Zum einen besitzt sie Beratungsrechte gegenüber ihren Kolleg*innen. Zum anderen wirkt sie dabei mit, wenn eine Mobbingberatungsstelle im Betrieb aufgebaut wird. Ebenfalls kann die betriebliche Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz mitbestimmen, um die Folgen des Mobbings abzuwehren als auch präventive Strukturen fördern. Schließlich kann sie eine Betriebs-/Dienstvereinbarung aufsetzen, um den Umgang mit Mobbing im Betrieb zu regeln und damit auch Mobbingangriffe reduzieren.

Ziel

In diesem Einführungsseminar wird ein Überblick über die verschiedenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung vermittelt. Es werden einzelne Beschwerderechte der Beschäftigten thematisiert und die Verantwortung des Arbeitgebers aufgezeigt. Zudem wird erläutert, worauf zu achten ist, um einen Mobbing-Fall zu erkennen und rechtlich zu melden und wie Mobbing im Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebettet ist.

Themen

  • Gesundheitliche Auswirkungen von Mobbing
  • Verdeckte Mobbing-Fälle erkennen
  • Rechtliche- und betriebliche Handlungsmöglichkeiten
  • Verantwortung des Arbeitgebers
  • Mitbestimmung bei Maßnahmen zu Mobbing im Betrieb

Hotels / Termine / Preise

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Dortmund - IntercityHotel Dortmund
05.06.2024
395 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 69 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
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