GRUNDLAGEN ZUM BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ (BR 3)

Beständig ist allein der Wandel – wirtschaftliche Angelegenheiten für die Interessenvertretungen aus der NGG Region Nordrhein

Wandel heißt ja oft nichts anderes als radikaler Umbau eines Betriebes oder Unternehmens in kürzester Zeit. Teilbereiche werden geschlossen, Abteilungen ausgelagert oder umstrukturiert, es wird ein Betrieb von einem anderen geschluckt und dabei vollkommen neu organisiert. Der Wandel kann aber auch schleichend und über einen längeren Zeitraum erfolgen. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer aber verändern sich für die betroffenen Beschäftigten Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen, oft werden damit auch neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Auf welche Weise der Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit auch beeinflussen kann, klärt das Seminar unter anderem anhand konkreter Fallbeispiele. Im Mittelpunkt stehen dabei die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen sowie Fragen einer möglichen Strategie, um Forderungen auch erfolgreich durchzusetzen.

Themen

  • Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
  • Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats
  • Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
  • Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsausschuss, Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat
  • Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
  • Übersicht Betriebsänderung
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Nachteilsausgleich
  • Systematische Erarbeitung von Forderungen und Zielen
  • Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der NGG durch.

 

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