TARIFSEMINAR FÜR BETRIEBSRÄTE DER OBST- UND GEMÜSEINDUSTRIE NRW -

Betriebsrat und Tarifvertrag

Neben Gesetzen bilden Tarifverträge den rechtlichen Rahmen für das Handeln von Betriebsräten. Zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrats gehört nach § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVGes die zugunsten von Arbeitnehmenden geltenden Tarifverträge zu überwachen. Unsere Tarifverträge enthalten Vorgaben und Grenzen, die bei der Mitbestimmung der Betriebsräte zu beachten sind und Spielräume für die Ausgestaltung durch die Betriebsparteien.
Für die Betriebsratsmitglieder ist es wichtig, die jeweils gültigen Tarifverträge und deren Inhalte zu kennen und anzuwenden. Es werden Kenntnisse der Bedeutung von Tarifverträgen für die Arbeit der Betriebsräte und Inhalte der Tarifverträge der Branche Obst und Gemüse vermittelt. Die Teilnehmenden erarbeiten tarifliche Regelungen zu wichtigen mitbestimmungsrelevanten Themen (z.B. Entlohnung, Arbeitszeit, Leistung und Qualifikation) und stellen Überlegungen zur betrieblichen Umsetzung an. Dabei wird auch thematisiert, ob und wie weit die Tarifverträge zu den aktuellen betrieblichen Herausforderungen passen. Daneben werden Auslegungsfragen und Möglichkeiten der Beteiligung der Belegschaft im Seminar behandelt.

Themen

  • Einordnung der Tarifverträge in die Rechtssystematik
  • Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifvorrang (§ 87 Abs. 1 BetrVG)
  • Wichtige mitbestimmungsrelevante Inhalte der Tarifverträge und deren Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb, hier auch §§ 80 und 74 BetrVG
  • gesellschafts- und wirtschaftspolitische Hintergründe von Tarifverträgen
  • Beteiligungsmöglichkeiten und -formen für die Belegschaft
  • Positionen der NGG für die Auslegung der Tarifverträge

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der NGG durch.

 

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