Beratungsgespräch

WIR BERATEN SIE IN WEITERBILDUNGSFRAGEN: ZUSCHÜSSE, KOSTENÜBERNAHME, FREISTELLUNG, GREMIENSCHULUNGEN

Als Bildungswerk der Gewerkschaften in NRW organisieren wir Weiterbildung. Wir sehen uns darüber hinaus aber auch als Dienstleister der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Veranstaltungen. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Freistellung und der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Wir haben spezielle Angebote für Gremien und verschaffen Ihnen als Mitglied des Betriebs- oder Personalrates, einer Mitarbeitervertretung, SBV oder JAV, des Wahlvorstands oder als Gleichstellungsbeauftragte einen Überblick über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Bildungsprämie

Das Förderprogramm Bildungsprämie endete leider nach 13 Jahren am 31.12.2021.

Die Bildungsprämie war eine finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für berufliche Weiterbildung für Geringverdiener*innen in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen. Mit der Bildungsprämie übernahm der Staat die Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme. Bis zu 500 Euro gab die Bundesregierung für Maßnahmen, die die berufliche Entwicklung fördern, dazu.

Der Bildungssch€ck NRW

Auf Landesebene fördert NRW berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln noch mit dem Bildungsscheck beim Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Das DGB Bildungswerk NRW führt aktuell keine Beratungen zum Bildungsscheck durch.

Hier erhalten Sie weitere Infos und gelangen zu einer Beratungsstellen in Ihrer Nähe: Weiterbildungsberatung NRW

Informationen zu Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte, Personalräte, Jugendauszubildendenvertreter*innen, Wahlvorstände, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen finden Sie auf den Seiten "Unser Freistellungsratgeber".

Hier erhalten Sie fundierte, umfassende und praxisnahe Auskunft über Ihre Möglichkeiten sich für Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen, gegliedert nach den einzelnen Zielgruppen. Sofern Landesgesetze berührt sind, beziehen sich die Auskünfte auf Nordrhein-Westfalen.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich dazu an die unter den jeweiligen Seiten des Freistellungsratgebers genannte Ansprechpartnerin, Christine Rosenthal.

Wir unterstützen in unseren Gremienschulungen Betriebs- oder Personalräte und Mitarbeitervertretungen und andere bei der Bildungsplanung und klären rechtliche Fragen rund um das Recht und die Pflicht von Interessenvertreter*innen zur Weiterbildung - als eigene Gremienschulung zum Thema oder als Bestandteil einer Gremienschulung zu anderen Themen.

Dieses Angebot richtet sich sowohl an neugewählte Gremien als auch an Gremien, die sich bei der Systematisierung ihrer Bildungsplanung unterstützen lassen wollen.

Hier finden Sie unsere Ansprechpartner*innen in den Fachbereichen:

Gerade Betriebsräte, Personalräte und JAVis werden mit Seminarangeboten überschwemmt. Bei Gleichstellungsbeauftragten, Mitarbeitervertreter*innen und anderen Gruppen halten sich kommerzielle Anbieter dagegen zurück. Unser Ziel ist es, allen, die sich für die Interessen von Beschäftigten einsetzen, Weiterbildungsangebote zu machen und sinnvolle Weiterbildungswege aufzuzeigen.

Wir arbeiten dabei, sofern sie für diese Zielgruppen Angebote haben, mit den Einzelgewerkschaften des DGB in NRW eng zusammen und orientieren uns deren Weiterbildungssystematik. In anderen Fällen kooperieren wir mit gewerkschaftsnahen Einrichtungen, z.B. der Technologieberatungsstelle des DGB NRW.

Informationen dazu finden Sie auf unseren Zielgruppenseiten:

Und auf unseren Themenseiten:

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