ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUR RENTE
Was tun, wenn die Rente zum Leben nicht reicht?
      
  Die erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung sollen innerhalb des Sozialsystems grundsätzlich den Lebensunterhalt ab dem Eintritt in die Rentenphase finanziell sicherstellen. Was ist aber, wenn diese zur Finanzierung nicht ausreichen und weitere Ersparnisse oder Einkünfte nicht vorhanden oder bereits verbraucht sind?
Im Seminar möchten wir die alternativen Leistungsansprüche innerhalb des sozialen Sicherungssystems zusätzlich zur Rentenversicherungsleistung aufzeigen und beispielhaft berechnen.
Themen
- Ergänzende Leistungsansprüche zur Rente
 - Regelsätze für den Lebensunterhalt
 - Einkommensanrechnung
 - Berechnungsbeispiele
 
Dieses Seminar ist Teil unseres fachbereichsübergreifenden, arbeitsweltbezogenen Angebots.
Seminarnummer
              K10-198319-210
          Termin
              09.04.2019
          Seminarort
              Marsberg -  Saal im Bürgerhaus 
          Übernachtung
              Nein
          Teilnahmegebühr
              Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
          Referent*in
              Tanja Wahle
          Zielgruppen
          Gewerkschaftsfunktionär*innen
          Vertrauensleute/Interessierte AN
              Status
               Bereits ausgebucht
          Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
ANSPRECHPARTNER*IN
              
