
JAV-WAHLEN: SCHULUNG FÜR WAHLVORSTANDSMITGLIEDER NACH BetrVG -
Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung nach BetrVG finden alle zwei Jahre zwischen 1. Oktober und 30. November statt. Das normale Wahlverfahren gilt für Betriebe mit über 101 und bis 200 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden, hier kann jedoch durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen. Die Fristen des normalen Wahlverfahren sind länger als beim vereinfachten Wahlverfahren, daher entscheiden sich viele JAVen für dieses. Ab einer Zahl von über 200 Wahlberechtigten gilt zwingend das normale Verfahren. In diesem Tagesseminar wirst du detailliert auf deine Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus Betriebsverfassungsgesetz und Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Auch Wahlvorstandsmitglieder mit Vorwissen sollten sich für die nächste Wahl erneut mit den Vorschriften der Wahlordnung sowie der aktuellen Rechtsprechung vertraut machen, um die JAV-Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können.
ZielDu erlangst die erforderlichen Kenntnisse über die formalen Rahmenbedingungen. Gut geschult kannst du die JAV-Wahl korrekt und rechtssicher durchführen!
Themen
- Aufgaben des Wahlvorstands bei der Durchführung der JAV-Wahl
- Grundbegriffe und Grundsätze der JAV-Wahl
- Wahlvorbereitende Maßnahmen
- normales und ggfs. optionales vereinfachtes Wahlverfahren
- Wahlberechtigte, Stimmabgabe
- Wahlschutz
- Kosten der Wahl
- Wahlnachbereitende Maßnahmen
- Konstituierung der JAV
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