
BR-KONFERENZ – ARBEITSZEITERFASSUNG UND MITBESTIMMUNG
Arbeitszeiterfassung nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022
In einer von vielen Medien als „Paukenschlag“ bezeichneten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 festgestellt, dass Arbeitgeber bereits nach derzeitiger Rechtslage verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem vorzuhalten.
Mit dieser Begründung hat es allerdings auch dem Betriebsrat ein sogenanntes Initiativrecht hinsichtlich der Einführung eines Arbeitzeit-erfassungssystems abgesprochen. In der Konferenz behandeln wir die zu erwartenden Auswirkungen dieser Entscheidung und erörtern mit Euch die Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
Themen
- Einordnung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
- bereits jetzt bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG
- bestehende Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeit in bestimmten Branchen und Arbeitsverhältnissen
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
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