
MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG UND DIE EINIGUNGSSTELLE ALS ORGAN DER BETRIEBSVERFASSUNG
Die stärksten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind im § 87 BetrVG geregelt.
Mit diesen werden wir uns in der nächsten Mittwoch-Schulung schwerpunktmäßig beschäftigen.
Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Konfliktregelungsmechanismen angewendet werden, sollte es in Mitbestimmungsfragen nicht zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen.
Themen
- Welches sind die maßgeblichen Mitbestimmungsrechte?
- Grenzen der Mitbestimmung
- Wege der Durchsetzung der Mitbestimmung
- Einigungsstelle als betriebsverfassungsrechtliches Konfliktregelungsinstrument
- Wie funktioniert das Verfahren?
- Was muss beachtet werden?
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
D-230501-034
Termin
15.02.2023
Seminarort
Köln - Mercure Hotel Köln City Friesenstraße
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
235,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75,-- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Köln-Leverkusen
Status
Noch wenige Plätze vorhanden
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