MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG UND DIE EINIGUNGSSTELLE ALS ORGAN DER BETRIEBSVERFASSUNG
Die stärksten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind im § 87 BetrVG geregelt.
Mit diesen werden wir uns in der nächsten Mittwoch-Schulung schwerpunktmäßig beschäftigen.
Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Konfliktregelungsmechanismen angewendet werden, sollte es in Mitbestimmungsfragen nicht zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen. 
Themen
- Welches sind die maßgeblichen Mitbestimmungsrechte?
 - Grenzen der Mitbestimmung
 - Wege der Durchsetzung der Mitbestimmung
 - Einigungsstelle als betriebsverfassungsrechtliches Konfliktregelungsinstrument
 - Wie funktioniert das Verfahren?
 - Was muss beachtet werden?
 
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
              D-230501-034
          Termin
              15.02.2023
          Seminarort
              Köln -  Mercure Hotel Köln City Friesenstraße 
          Übernachtung
              Nein
          Teilnahmegebühr
              235,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75,-- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Bildungsregion
          Köln-Leverkusen
              Status
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