GRUNDWISSEN ZU EINGRUPPIERUNG UND EINSTUFUNG IM GELTUNGSBEREICH DES TV-L

Für Personalräte im Schulbereich NRW

Bei Ein- und Umgruppierungen im Geltungsbereich des TV-L sind die entsprechenden Regelungen im TV-L und die Entgeltordnung die entscheidenden Rechtsquellen. Daraus ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Du als Interessenvertretung hast die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen und Stufenzuordnungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung und Stufenzuordnungen, die du in diesem Seminar erwirbst. Konkrete Fallgestaltungen werden bearbeitet mit dem Fokus auf die Schwierigkeiten bei der Stufenzuordnung, inklusive praktischer Fallbeispiele.

Ziel

In diesem Seminar werden dir die tariflichen Grundlagen von Eingruppierung und Stufenzuordnung für Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen in NRW vermittelt.

Themen

  • Systematik der Eingruppierung im TV-L, Bedeutung der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung der Länder
  • Eingruppierung nach §§ 12 und 13 TV-L
  • Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst / MPT-Fachkräfte
  • § 16 und § 17 TV-L Allgemeine Stufenregelungen
  • §§ 44 TV-L Sonderregelungen für Lehrkräfte, wichtige Regelungen im TV-L Lehrkräfte und der Entgeltordnung Lehrkräfte zu Eingruppierung und Stufenregelung
  • Beteiligungsrechte der Personalräte nach LPVG NW
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D20-265418-082
Termin
02.07.2026 bis 03.07.2026
Seminarort
Dortmund - Leonardo Hotel Dortmund
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
550 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 365 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Lehrerinnen und Lehrer
Personalräte (LPVG)
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden

Du findest deine gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Gebels
Teamassistentin
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