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WENIGER ARBEIT, ABER NICHT WENIGER RECHTE: TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZ

Das TzBfG regelt zunächst die Rechte derjenigen Arbeitnehmer*innen,
die nicht in Vollzeit beschäftigt sind. Da hier überwiegend Frauen betroffen
sind, muss besonders auf die Verhinderung von Diskriminierungen hingearbeitet werden.
Das Recht auf Verringerung der Arbeitszeit, dient zur Umsetzung des Grundsatzes der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Es wurde mit der Gesetzesreform um das Recht auf eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverminderung (Brückenteilzeit) ergänzt, damit die Reduzierung der Arbeitszeit keine Einbahnstraße wird. Darüber hinaus regelt das TzBfG die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Das Seminar vermittelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit und beschäftigt sich weiterhin mit den verschiedenen Befristungsarten und deren Grenzen sowie der Rolle des Betriebsrats in diesen Zusammenhängen.

Themen

  • Rechte von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer*innen
  • Recht auf (ggf. vorübergehende) Reduzierung der Arbeitszeit
  • Rechte von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit
  • Strategien zur Verhinderung von Diskriminierung
  • Rechtmäßigkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Neue Rechtsprechung zur „Vorbeschäftigung“
  • Mitbestimmungsrechte des BR bei Teilzeit und Befristungen
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

Seminarnummer
D7-226213-194
Termin
18.10.2022
Seminarort
Essen - DGB-Haus Essen
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
265 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 45 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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