DAS NEUE LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ (LKSG)

Ein Thema auch für Betriebsrät*innen und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Am 1.1.2023 ist das (etwas sperrig klingende) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG, in Kraft getreten. Es legt zwar in erster Linie den Unternehmen bestimmte Pflichten auf, in vielen Fällen sind dabei jedoch auch Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrates verbunden.

Durch eine Änderung des § 106 BetrVG wird der Wirtschaftsausschuss nun auch zuständig für „Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Betriebsrät*innen und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses müssen deshalb die neuen Regelungen kennen und anwenden.

Das Seminar behandelt die nachfolgenden Themen und gibt zusätzlich einen Ausblick auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das
voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft treten wird.

Themen

  • Verhaltensrichtlinien und Code of Conduct als mitbestimmungspflichtige Maßnahmen nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Mitbestimmung bei der Errichtung eines Risikomanagements durch das Unternehmen
  • Sogenannte Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Personelle Einzelmaßnahme bei Einstellung eines Menschenrechtsbeauftragten
  • Aufgabenerweiterung für den Wirtschaftsausschuss
  • Ausblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz und damit verbundene Mitbestimmung des Betriebsrates

Hotels / Termine / Preise

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