DER NEUE MANTELTARIFVERTRAG IM SCHLOSSERHANDWERK NRW VOM 1.JANUAR 2026
Am 01.01.2026 trat der neue Manteltarifvertrag im Schlosserhandwerk NRW in Kraft.
Die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen gehört nach § 80 Abs.1, Satz 1 BetrVG zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats. Dieser Überwachungsauftrag kann nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Betriebsrat seine Tarifverträge auch kennt.
Daher werden wir in diesem Seminar die Bestimmungen des Manteltarifvertrags Schlosserhandwerk NRW analysieren und ausführlich die Aspekte „Arbeitszeit“ und „Zuschläge“ bearbeiten.
Themen
- Der Manteltarifvertrag
- Geltungsbereich
- Änderungen
- Arbeitszeit
- Zuschläge
- Regelung von Streitigkeiten
- Umsetzung in die betriebliche Praxis
