100 JAHRE FRAUENWAHLRECHT - WIR FEIERN!

In diesem Jahr feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht. Während der Novemberrevoulution 1918 wurde das Gesetz erlassen, mit dem Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Seit 1949 ist auch im Art. 3 des Grundgesetzes die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann verankert, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gilt es noch umzusetzen. Der erstrittene Erfolg macht Mut und gibt Kraft für aktuelle Herausforderungen. Es bleibt noch viel zu tun, denn sowohl in den Parlamenten als auch in Führungspositionen sind Frauen weiter in der Minderheit. Auch einhundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist noch längst nicht alles erreicht - die To-Do-Liste zur Ein- und Durchführung weiterer Gesetze ist lang und auch in unserem Alltag gibt's noch einiges zu tun. Und das jeden Tag.
Lasst uns gemeinsam weiterkämpfen - für eine bessere Zukunft!

Wir laden euch ein, zusammen mit Vertreterinnen aus der Politik der Gewerkschaft, den Medien und dem tatsächlichen Leben zu disktuieren und Erfahrungen auszutauschen.

Dieses Seminar ist Teil unseres fachbereichsübergreifenden, arbeitsweltbezogenen Angebots.

 

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