LPVG FÜR VORSITZENDE ODER STELLVERTRETER*INNEN DER PERSONALRÄTE DER LEHRKRÄFTE

Das Seminar richtet sich vorwiegend an Personalratsmitglieder, die in der Geschäftsführung eines Personalratsgremiums sind, also zum Beispiel die vorsitzende Person oder ihre Stellvertreter*innen.
Vorsitzende Person eines Personalrates zu sein, ist nicht nur ein Beweis der Achtung der Kolleg*innen, sondern auch ein herausforderndes Amt. Es besteht ein großes Bedürfnis in der Praxis, Hilfestellungen zu den speziellen Problemen der Arbeit als vorsitzende Person oder als Stellvertreter*in zu erhalten. Neben den Auseinandersetzungen mit der Dienststelle, dem Beachten der vom Personalvertretungsrecht auferlegten Formalitäten steht die Aufgabe des Führens des Personalratsgremiums.

Themen

  • Geschäftsführung nach dem LPVG – rechtliche Grundlagen
  • Beteiligungs- und Informationsrechte einfordern
  • Dienstvereinbarungen, rechtliche Grundlagen und Umsetzungsmöglichkeiten
  • Wirtschaftsausschuss: u.a. Rechtliche Voraussetzungen
  • Beschlussverfahren – Rechtsgrundlagen, Durchführung und Folgen
  • Personalversammlung vorbereiten, leiten und durchführen
  • Leitungsaufgaben gestalten und umsetzen
  • Grundzüge der Problembehandlung und Konfliktmanagement
  • Von der Praxis für die Praxis – Arbeiten an Fallbeispielen
  • Aktuelle Rechtsprechung für die Personalratsarbeit

 

 

Seminarnummer
D20-215424-082
Termin
10.11.2021 bis 11.11.2021
Seminarort
Münster - Stadthotel Münster
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
380 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 248 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Freistellungen
Status
Noch wenige Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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