GERÜSTBAUERHANDWERK: URLAUBSANSPRÜCHE IM GERÜSTBAUERHANDWERK

Dieses Seminar klärt die unterschiedlichen Urlaubsansprüche von
gewerblichen
Arbeitnehmer*innen, Angestellten und Auszubildenden
im Gerüstbauerhandwerk. Wechselwirkungen mit der Agentur für Arbeit,
Auswirkung auf die Rentenhöhe sowie die vielfältigen Regelungen
im Zusammenhang mit einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses
werden behandelt. Die Teilnehmenden werden in die
Lage versetzt, die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen zu
überwachen und Beschäftigte zu informieren. Der Betriebsrat hat
rund um das Thema „Urlaub“ starke Handlungsmöglichkeiten. Wie
kann der BR zu einer arbeitnehmer*innenfreundlichen Betriebsvereinbarung
kommen? Die konkrete Umsetzung im Betrieb wird
unterstützt. Soweit Betriebsvereinbarungen bereits vorhanden sind:
bitte zum Seminar mitbringen!

Themen

  • Wie funktioniert das „Ansparprinzip“ für Urlaubsansprüche im Gerüstbauerhandwerk?
  • Was passiert mit dem Urlaub bei Branchen- oder Arbeitgeberwechsel?
  • Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ohne Lohn oder Saison-KUG
  • Muss der Urlaub vor Saison-KUG verbraucht werden?
  • Wird die Entschädigung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?
  • Überschreite ich mit einer Urlaubsabgeltung die Zuverdienstgrenzen der Rentenversicherung?
  • Urlaubsansprüche für Angestellte und Azubis
  • Die Aufgaben/Möglichkeiten des Betriebsrats rund um den „Urlaub“
  • Mitbestimmung Urlaubsplanung/-festsetzung Betriebsvereinbarung: was soll darinstehen, wie
  • Information der Beschäftigten
  • Zu allen Themen: Aktuelle Rechtsprechung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D7-246311-194
Termin
06.11.2024 bis 08.11.2024
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
820 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 385 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Ali Candemir, Sven Bönnemann
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Adrian Angibault
Teamassistent
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