BAUSTOFFINDUSTRIE: BETRIEB OHNE TARIFVERTRAG

Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder verlässt die Tarifbindung, führt dies zunächst zu großen Verunsicherungen in der Belegschaft und im Betriebsratsgremium. Welche Tarifverträge gelten noch und wie lange? Welche Bedingungen gelten für neu eingestellte Kolleg*innen? Was tun, wenn der Arbeitgeber neue Arbeitsverträge verlangt? Was bedeuten die Begriffe „Nachwirkung des Tarifvertrags“ „Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag“? Wenn der
Arbeitgeber noch nie tarifgebunden war: auf welche allgemeingültigen Gesetze oder Verträge kann der Betriebsrat sich beziehen? Was muss, was darf und was sollte er regeln? Kann der Arbeitgeber trotzdem einzelne Regelungen aus dem Tarifvertrag anwenden?

Themen

  • Überblick über geltende Tarifverträge
  • Wirkung von Tarifverträgen und -Voraussetzungen für deren Wirkung
  • Auswirkungen auf Entgelt und Tariferhöhung
  • Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers
  • Nachwirkung
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und Beschränkungen aus § 77 BetrVG
  • Wer kann einen Haustarifvertrag verhandeln

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

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