BETEILIGUNGSRECHTE DES BETRIEBSRATS BEI EIN- UND UMGRUPPIERUNGEN

Nach den Lohn-/Gehaltstarifverträgen bzw. den Rahmentarifverträgen ist jede/r Arbeitnehmer*in in eine der zutreffenden Lohn-/Gehaltsgruppen einzugruppieren. (Un-)zutreffende Ein- und Umgruppierungen haben gravierende Konsequenzen für die Arbeitnehmer*innen. Deshalb es ist wichtig, dass der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte genau kennt.

Themen

  • Was genau sind Einstellungen und die damit verbundenen Eingruppierungen?
  • Was sind Umgruppierungen? Was sind Versetzungen?
  • Informationspflicht des Arbeitsgebers; Einholung der Zustimmung des Betriebsrats
  • Eingruppierung, tarifliche Grundlagen, betriebliche Entgeltgestaltung
  • Ersteingruppierung, spätere Umgruppierungen
  • Möglichkeiten bei fehlerhafter oder unterbliebener Eingruppierung
  • Initiativrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

Hotels / Termine / Preise

Aktuell haben wir für diesen Seminartyp keine Angebote. Möchten Sie über eventuelle Termine informiert werden? Gerne Formular ausfüllen!
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: