BETEILIGUNGSRECHTE DES BETRIEBSRATS BEI EIN- UND UMGRUPPIERUNGEN
Nach den Lohn-/Gehaltstarifverträgen bzw. den Rahmentarifverträgen ist jede/r Arbeitnehmer*in in eine der zutreffenden Lohn-/Gehaltsgruppen einzugruppieren. (Un-)zutreffende Ein- und Umgruppierungen haben gravierende Konsequenzen für die Arbeitnehmer*innen. Deshalb es ist wichtig, dass der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte genau kennt.
Themen
- Was genau sind Einstellungen und die damit verbundenen Eingruppierungen?
- Was sind Umgruppierungen? Was sind Versetzungen?
- Informationspflicht des Arbeitsgebers; Einholung der Zustimmung des Betriebsrats
- Eingruppierung, tarifliche Grundlagen, betriebliche Entgeltgestaltung
- Ersteingruppierung, spätere Umgruppierungen
- Möglichkeiten bei fehlerhafter oder unterbliebener Eingruppierung
- Initiativrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.
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