BETRIEBSRAT UND TARIFVERTRAG

Konferenz für Mitglieder des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Nach §80 BetrVG gehört zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrats, darüber zu wachen, dass Tarifverträge eingehalten werden. In § 4 Abs. 2 und 3 BetrVG und weiteren wird die Ausführung der Betriebsratsrechte in Bezug auf Tarifverträge konkretisiert. Gleichzeitig wird es Betriebsräten allerdings in §77 Abs 3 BetrVG untersagt, Dinge zu regeln, die in Tarifverträgen geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden.
Welche Rechte und Möglichkeiten haben Betriebsräte im Zusammenhang mit Tarifverträgen konkret? Was dürfen sie in Tarifrunden und im Zuge von Tarifverhandlungen gegenüber Beschäftigten und Arbeitgebern?
Dieses Tageseminar gibt Einblick in die Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum Themenfeld Betriebsrat und Tarifverträge sowie Tarifrunden und Tarifverhandlungen.

Themen

  • Welche Rechte und Möglichkeiten haben Betriebsräte im Zusammenhang mit Tarifverträgen konkret?
  • Was darf der BR in Tarifrunden und im Zuge von Tarifverhandlungen gegenüber Beschäftigten und Arbeitgebern?

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

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