
DIE MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG IN FRAGEN DER ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITERFASSUNG
Im vergangenem Jahr hat das Bundesarbeitsgericht ein bahnbrechendes Urteil zur Arbeitszeit und Abeitszeiterfassung gefällt. Im Mittelpunkt der nächsten Mittwoch-Schulung stehen die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gemäß § 87 BetrVG in Fragen der Arbeitszeit, die in Verbindung mit der neuen Rechtsprechung und ihren Auswirkungen analysiert werden.
Die Teilnehmer*innen werden erarbeiten, welche konkreten Auswirkungen auf ihre betriebliche Praxis zu erwarten sind.
Themen
- Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
- bereits jetzt bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz und Ausblick auf den aktuellen Gesetzentwurf
- bestehende Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeit in bestimmten Branchen und Arbeitsverhältnissen
- Einordnung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 – und der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 (CCOO) –
- Anforderungen an ein Zeiterfassungssystem unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung
- Gute Praxisbeispiele bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
D-230504-034
Termin
24.05.2023
Seminarort
Köln - Mercure Hotel Köln City Friesenstraße
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
235,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75-- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Noch wenige Plätze vorhanden
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
ANSPRECHPARTNER*IN
