MITTWOCH-SCHULUNG: DIE MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG IN FRAGEN DER ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITERFASSUNG
Im vergangenem Jahr hat das Bundesarbeitsgericht ein bahnbrechendes Urteil zur Arbeitszeit und Abeitszeiterfassung gefällt. Im Mittelpunkt der Schulung stehen die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gemäß § 87 BetrVG in Fragen der Arbeitszeit, die in Verbindung mit der neuen Rechtsprechung und ihren Auswirkungen analysiert werden.
Die Teilnehmer*innen werden erarbeiten, welche konkreten Auswirkungen auf ihre betriebliche Praxis zu erwarten sind.
Themen
- Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
- bereits jetzt bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz und Ausblick auf den aktuellen Gesetzentwurf
- bestehende Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeit in bestimmten Branchen und Arbeitsverhältnissen
- Einordnung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 – und der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 (CCOO) –
- Anforderungen an ein Zeiterfassungssystem unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung
- Gute Praxisbeispiele bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
D-230504-034
Termin
24.05.2023
Seminarort
Köln - Mercure Hotel Köln City Friesenstraße
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
235,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75-- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Noch wenige Plätze vorhanden
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