DIE MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG IN FRAGEN DER ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITERFASSUNG

Im vergangenem Jahr hat das Bundesarbeitsgericht ein bahnbrechendes Urteil zur Arbeitszeit und Abeitszeiterfassung gefällt. Im Mittelpunkt der nächsten Mittwoch-Schulung stehen die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gemäß § 87 BetrVG in Fragen der Arbeitszeit, die in Verbindung mit der neuen Rechtsprechung und ihren Auswirkungen analysiert werden.
Die Teilnehmer*innen werden erarbeiten, welche konkreten Auswirkungen auf ihre betriebliche Praxis zu erwarten sind.

Themen

  • Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • bereits jetzt bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz und Ausblick auf den aktuellen Gesetzentwurf
  • bestehende Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeit in bestimmten Branchen und Arbeitsverhältnissen
  • Einordnung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 – und der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 (CCOO) –
  • Anforderungen an ein Zeiterfassungssystem unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung
  • Gute Praxisbeispiele bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D-230504-034
Termin
24.05.2023
Seminarort
Köln - Mercure Hotel Köln City Friesenstraße
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
235,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75-- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Noch wenige Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sandra Shebeika
Teamassistentin
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