AKTUELLE THEMEN IM AUFGABENBEREICH DER SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Das SGB IX tritt in seiner neuen Fassung in geändertem Aufbau am 01.01.2018 in Kraft. Neu aufgenommen wird als Teil 2 die Reform der Eingliederungshilfe („Besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“). Das Schwerbehindertenrecht wird dann zum Teil 3 des SGB IX und beginnt ab 2018 mit dem § 151 SGB IX. Die Teilnehmenden informieren sich darüber hinaus über weitere Neuerungen und Pflichten im Aufgabenfeld der betrieblichen Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen. Ebenfalls wird durch eine Betriebsbesichtigung
die konkrete Praxis der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen für gesundheitlich beeinträchtigte und behinderte Mitarbeiter*innen im Stahlwerk vorgestellt.

Themen

  • Neuordnung des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG): Inhalte und Regelungen
  • Auswirkungen des BTHG auf andere Gesetze und Verordnungen
  • Aktuelle Änderungen im Rentenrecht
  • Exkursion zum Stahlwerk Georgsmarienhütte: innerbetriebliche Integrationsansätze und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung
  • Ausblick Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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