LEIHARBEIT UND WERKVERTRÄGE
Die Beschäftigungsformen der modernen Arbeitswelt werden immer vielfältiger. Der zunehmende Einsatz von Leiharbeit und die Vergabe von Werkverträgen stellt Interessenvertretungen vor die Herausforderung, diese voneinander abzugrenzen und im Sinne der Betriebsverfassung korrekt einzuordnen. Sie stehen dadurch immer häufiger im Zwiespalt, sich zwischen den Interessen der Leiharbeitnehmer*innen, der Werkvertragsbeschäftigten und den Rechten der Stammbelegschaft zu positionieren.
Das Seminar verschafft den Teilnehmenden einen Überblick über die Abgrenzungskriterien der, teilweise auch prekären, Beschäftigungsverhältnisse und dient der gesetzeskonformen Einordnung und Behandlung hinsichtlich der Mitbestimmung. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich einige Gesetzesänderungen zur Arbeitnehmerüberlassung und zum Umgang mit Werkvertragsbeschäftigten umgesetzt. Diese haben Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte und Ausrichtung des Betriebsrats.
In diesem Seminar werden sowohl die veränderten Bedingungen als auch die Konsequenzen für das Betriebsratsgremium skizziert.
Themen
- Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und Abgrenzung zum Werkvertrag oder Dienstvertrag
- Mitbestimmung des Betriebsrats im Einsatzbetrieb
- Kriterien „sinnvolle“ versus „unsinnige“ Werkverträge
- Handlungsmöglichkeiten im Betrieb
- Was bedeuten Gesetzesänderungen für meine Betriebsratsarbeit?
- Was bedeutet das neue Widerspruchsrecht für die Beschäftigten?
- Wie ist die Höchstüberlassungsdauer genau geregelt?
- Equal Pay – was heißt das genau?
- Rechtsfolgen von illegaler Leiharbeit und/oder Scheinwerkverträgen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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