DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM) KOMPETENT GESTALTEN

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Beschäftigten ein wirksames Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX anbieten.
Doch was bedeutet eigentlich „wirksam“ in diesem Zusammenhang und welche Erfolgsfaktoren gehören dazu?
Welchen Beitrag können betroffene Beschäftigte und die betriebliche Interessenvertretung leisten, damit das BEM in einen vertrauensvollen, erfolgreichen und ressourcenorientierten Rahmen gebettet ist?
Diesen Fragen werden wir im Seminar auf den Grund gehen.

Themen

  • Die Bedeutung des BEM
  • Überblick über die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure
  • Überblick über die Zusammensetzung des BEM-Team
  • Einführung in den Ablauf und die Maßnahmen des BEM
  • Einführung in die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
  • Gesprächsführung
  • Einblick: Einhaltung des Datenschutzes

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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